Erziehungshilfe
Wenn das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet ist, kann das Jugendamt Erziehungshilfe leisten. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Beschreibung
Personenberechtigte - meist die Eltern, ggf. ein Vormund oder Pfleger - haben einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
Diese ergänzende Hilfe wird den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder Jugendlichen. Die Grundlage für die Gewährung von entsprechenden pädagogischen Angeboten ist das Hilfeplanverfahren, in dem sowohl die Sorgeberechtigten, die Kinder oder Jugendlichen sowie das Jugendamt beteiligt werden müssen.
Angeboten werden u.a. Erziehungsberatung, soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen sowie die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. Für seelisch behinderte Kinder kann neben der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII auch Hilfen zur Erziehung gewährt werden.
Hinweise für Hildburghausen: Hilfen zur Erziehung
Eine zunehmende Zahl von Familien benötigt bei der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder sozialpädagogische Unterstützung. Die Jugendhilfe bietet hier auf der Grundlage des Kinder-und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) verschiedenste Hilfeangebote:
- Erziehungsberatung
Soziale Gruppenarbeit
Erziehungsbeistandschaft
Sozialpädagogische Familienhilfe
Erziehung in einer Tagesgruppe
Vollzeitpflege
Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen
intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte
Hilfe für junge Volljährige
Inobhutnahme
Anlaufstelle bei Problemen in der Familie ist zunächst der Soziale Dienst im Jugendamt. Gemeinsam mit den Fachkräften dort wird bei bestehendem Hilfebedarf ein Hilfeplan erarbeitet, der die Grundlage für konkrete Hilfsmaßnahmen darstellt. Grundsätzlich müssen alle Betroffenen diesem zustimmen.
Eine zunehmende Zahl von Familien benötigt bei der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder sozialpädagogische Unterstützung. Die Jugendhilfe bietet hier auf der Grundlage des Kinder-und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) verschiedenste Hilfeangebote:
- Erziehungsberatung
Soziale Gruppenarbeit
Erziehungsbeistandschaft
Sozialpädagogische Familienhilfe
Erziehung in einer Tagesgruppe
Vollzeitpflege
Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen
intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte
Hilfe für junge Volljährige
Inobhutnahme
Anlaufstelle bei Problemen in der Familie ist zunächst der Soziale Dienst im Jugendamt. Gemeinsam mit den Fachkräften dort wird bei bestehendem Hilfebedarf ein Hilfeplan erarbeitet, der die Grundlage für konkrete Hilfsmaßnahmen darstellt. Grundsätzlich müssen alle Betroffenen diesem zustimmen.
Zuständigkeit
Anträge für Hilfe zur Erziehung stellen Sie bitte beim Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Hinweise für Hildburghausen: Hilfen zur Erziehung
SG Soziale Dienste
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Tel: 03685/445-303
FAX: 03685/445-501
SG Soziale Dienste
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Tel: 03685/445-303
FAX: 03685/445-501
Ansprechpartner
Landratsamt Hildburghausen - SG Soziale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 Uhr- 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 17.00 Uhr Mittwoch: geschlossen (Termine nach Vereinbarung möglich) Donnerstag: 08.00 Uhr- 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Es können auch Termine außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden. Die zentrale Rufnummer ist: 03685/445 - 0.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03685 445 - 303
E-Mail: poststelle@lrahbn.thueringen.de
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hildburghausen: Hilfen zur Erziehung
Rechtliche Grundlagen:
§§ 27-35a SGB VIII
§§ 41,42 SGB VIII
Rechtliche Grundlagen:
§§ 27-35a SGB VIII
§§ 41,42 SGB VIII
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit am 20.12.2012