Hilfe zur Erziehung Gewährung

    Erziehungshilfe

    Wenn das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet ist, kann das Jugendamt Erziehungshilfe leisten. Hier erfahren Sie mehr dazu.

    Beschreibung

    Personenberechtigte - meist die Eltern, ggf. ein Vormund oder Pfleger - haben einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.

    Diese ergänzende Hilfe wird den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder Jugendlichen. Die Grundlage für die Gewährung von entsprechenden pädagogischen Angeboten ist das Hilfeplanverfahren, in dem sowohl die Sorgeberechtigten, die Kinder oder Jugendlichen sowie das Jugendamt beteiligt werden müssen.

    Angeboten werden u.a. Erziehungsberatung, soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen sowie die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. Für seelisch behinderte Kinder kann neben der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII auch Hilfen zur Erziehung gewährt werden.

    Hinweise für Hildburghausen: Hilfen zur Erziehung

    Hilfen zur Erziehung

    Eine zunehmende Zahl von Familien benötigt bei der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder sozialpädagogische Unterstützung. Die Jugendhilfe bietet hier auf der Grundlage des Kinder-und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) verschiedenste Hilfeangebote:

    • Erziehungsberatung
    • Soziale Gruppenarbeit

    • Erziehungsbeistandschaft

    • Sozialpädagogische Familienhilfe

    • Erziehung in einer Tagesgruppe

    • Vollzeitpflege

    • Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen

    • intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

    • Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte

    • Hilfe für junge Volljährige

    • Inobhutnahme

    Anlaufstelle bei Problemen in der Familie ist zunächst der  Soziale Dienst  im Jugendamt. Gemeinsam mit den Fachkräften dort wird bei bestehendem Hilfebedarf ein Hilfeplan erarbeitet, der die Grundlage für konkrete Hilfsmaßnahmen darstellt. Grundsätzlich müssen alle Betroffenen diesem zustimmen.

    Hilfen zur Erziehung

    Eine zunehmende Zahl von Familien benötigt bei der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder sozialpädagogische Unterstützung. Die Jugendhilfe bietet hier auf der Grundlage des Kinder-und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) verschiedenste Hilfeangebote:

    • Erziehungsberatung
    • Soziale Gruppenarbeit

    • Erziehungsbeistandschaft

    • Sozialpädagogische Familienhilfe

    • Erziehung in einer Tagesgruppe

    • Vollzeitpflege

    • Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen

    • intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

    • Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte

    • Hilfe für junge Volljährige

    • Inobhutnahme

    Anlaufstelle bei Problemen in der Familie ist zunächst der Soziale Dienst im Jugendamt. Gemeinsam mit den Fachkräften dort wird bei bestehendem Hilfebedarf ein Hilfeplan erarbeitet, der die Grundlage für konkrete Hilfsmaßnahmen darstellt. Grundsätzlich müssen alle Betroffenen diesem zustimmen.

    Zuständigkeit

    Ihr Landkreis bzw. Ihre kreisfreie Stadt stellt über das Jugendamt diese Hilfsangebote bereit. Hier finden Sie den richtigen Ansprechpartner.
    Anträge für Hilfe zur Erziehung stellen Sie bitte beim Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Hildburghausen: Hilfen zur Erziehung

    SG Soziale Dienste
    Wiesenstraße 18
    98646 Hildburghausen

    Tel:  03685/445-303
    FAX: 03685/445-501

    SG Soziale Dienste
    Wiesenstraße 18
    98646 Hildburghausen

    Tel: 03685/445-303
    FAX: 03685/445-501

    Ansprechpartner

    Landratsamt Hildburghausen - SG Soziale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiesenstraße 18

    98646 Hildburghausen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.30 Uhr Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 - 11.30 Uhr Außerhalb der vorgenannten Sprechzeiten können auch individuelle Termine nach Absprache vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03685 445 - 303

    E-Mail: poststelle@lrahbn.thueringen.de

    Version

    Technisch erstellt am 15.01.2009 (von: Angela Schmidt)

    Technisch geändert am 21.02.2019 (von: Schmidt, Angela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hildburghausen: Hilfen zur Erziehung

    Rechtliche Grundlagen:

    §§ 27-35a SGB VIII
    §§ 41,42 SGB VIII

    Rechtliche Grundlagen:

    §§ 27-35a SGB VIII
    §§ 41,42 SGB VIII

    Kosten

    Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt. Dieses stellt die Leistungen selbst bereit oder übernimmt die mit den Einrichtungsträgern vereinbarten Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit am 20.12.2012

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)