Hilfe zur Erziehung Gewährung

    Erziehungshilfe

    Wenn das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet ist, kann das Jugendamt Erziehungshilfe leisten. Hier erfahren Sie mehr dazu.

    Beschreibung

    Personenberechtigte - meist die Eltern, ggf. ein Vormund oder Pfleger - haben einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.

    Diese ergänzende Hilfe wird den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder Jugendlichen. Die Grundlage für die Gewährung von entsprechenden pädagogischen Angeboten ist das Hilfeplanverfahren, in dem sowohl die Sorgeberechtigten, die Kinder oder Jugendlichen sowie das Jugendamt beteiligt werden müssen.

    Angeboten werden u.a. Erziehungsberatung, soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen sowie die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. Für seelisch behinderte Kinder kann neben der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII auch Hilfen zur Erziehung gewährt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Ihr Landkreis bzw. Ihre kreisfreie Stadt stellt über das Jugendamt diese Hilfsangebote bereit. Hier finden Sie den richtigen Ansprechpartner.
    Anträge für Hilfe zur Erziehung stellen Sie bitte beim Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Schmalkalden-Meiningen - Fachdienst Jugend

    Adresse

    Hausanschrift

    Obertshäuser Platz 1

    98617 Meiningen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Obertshäuser Platz
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Obertshäuser Platz
      Anzahl: 200  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Obertshäuser Platz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03693 485-8217

    Telefon Festnetz: 03693 485-8617

    E-Mail: ja@lra-sm.de

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kosten

    Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt. Dieses stellt die Leistungen selbst bereit oder übernimmt die mit den Einrichtungsträgern vereinbarten Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit am 20.12.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe, Gefährdung von Jugendlichen, Heimerziehung, finanzielle Hilfe, Vormund, betreute Wohnformen, finanzielle Unterstützung, Sorgeberechtigte, Kindeswohl, Unterstützung, Erziehungsberatung, Erziehungsbeistand, Vollzeitpflege, sozialpädagogische Einzelbetreuung, soziale Gruppenarbeit, Notlage, Hilfeplanverfahren, Jugendliche, Betreuungshelfer, Gefährdung von Kindern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English