Erziehungshilfe
Wenn das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet ist, kann das Jugendamt Erziehungshilfe leisten. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Beschreibung
Personenberechtigte - meist die Eltern, ggf. ein Vormund oder Pfleger - haben einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
Diese ergänzende Hilfe wird den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder Jugendlichen. Die Grundlage für die Gewährung von entsprechenden pädagogischen Angeboten ist das Hilfeplanverfahren, in dem sowohl die Sorgeberechtigten, die Kinder oder Jugendlichen sowie das Jugendamt beteiligt werden müssen.
Angeboten werden u.a. Erziehungsberatung, soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen sowie die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. Für seelisch behinderte Kinder kann neben der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII auch Hilfen zur Erziehung gewährt werden.
Zuständigkeit
Anträge für Hilfe zur Erziehung stellen Sie bitte beim Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3410 Allgemeiner Sozialer Dienst
Beschreibung
Familienunterstützender Dienst, Unterstützung bei Erziehungsproblemen
Der ASD ist der sozialpädagogische Basisdienst für alle Familien mit Kindern, Jugendlichen und
jungen Erwachsenen bis zum 21. Lebensjahr.
Kinderschutz nach § 8a SGB VIII, einschließlich Inobhutnahmen nach
§ 42 SGB VIII
Schon immer war es Aufgabe des ASD, die Garantenstellung des Jugendamtes wahrzunehmen,
d.h. Kinder und Jugendliche vor Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch zu schützen.
Beratung in erzieherischen Fragen
- Unterstützung bei Erziehungsproblemen
- Unterstützung zur Abwendung von Kindeswohlgefährdung
- Gewährung von Hilfe zur Erziehung
- Beratung von Kindern, Jugendlichen und/oder Eltern bei häuslichen Konfliktsituationen
Frühe Hilfen, Förderung der Erziehung in der Familie
Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie Hilfen für junge Volljährige, normiert sind die Hilfen zur Erziehung in den §§ 27 ff SGB VIII, die Eingliederungshilfe in §§ 35 a SGB VIII und die Hilfen für junge Volljährige in § 41 SGB VIII.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parken vor dem Dienstgebäude möglich
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Herderstraße
Linie:- Straßenbahn: Linie 3
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit am 20.12.2012
Stichwörter
soziale Gruppenarbeit, Erziehungsberatung, Erziehungsbeistand, Gefährdung von Jugendlichen, Vollzeitpflege, sozialpädagogische Einzelbetreuung, finanzielle Unterstützung, Hilfeplanverfahren, betreute Wohnformen, Jugendliche, Notlage, finanzielle Hilfe, Vormund, Gefährdung von Kindern, Betreuungshelfer, sozialpädagogische Familienhilfe, Heimerziehung, Kindeswohl, Unterstützung, Erziehung in einer Tagesgruppe, Sorgeberechtigte