Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung

    Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Namensänderung, Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust

    Wenn Sie sich einen Ersatzführerschein ausstellen lassen möchten, dann müssen Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihnen Ihr Führerschein abhandengekommen ist (Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust), kann Ihnen auf Antrag ein Ersatzführerschein ausgestellt werden, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.

    Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

    Hinweise für Erfurt: Ersatzführerschein bei Verlust oder Diebstahl

    Ersatz von Führerschein:

    • Hauptwohnsitz muss in Erfurt sein
    • bei Erstausstellung des Führerscheines bei einer anderen Behörde ist Auszug aus der Führerscheinkartei von dort erforderlich (außer, wenn schon EU-Kartenführerschein vorhanden)

    Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Ansprechpartner - siehe unten. Bitte beachten Sie, dass es den Mitarbeitern während der Sprech- und Öffnungszeiten nicht immer möglich ist, alle telefonischen Anfragen zu bearbeiten.

    Ersatz von Führerschein:

    • Hauptwohnsitz muss in Erfurt sein
    • bei Erstausstellung des Führerscheines bei einer anderen Behörde ist Auszug aus der Führerscheinkartei von dort erforderlich (außer, wenn schon EU-Kartenführerschein vorhanden)

    Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Ansprechpartner - siehe unten. Bitte beachten Sie, dass es den Mitarbeitern während der Sprech- und Öffnungszeiten nicht immer möglich ist, alle telefonischen Anfragen zu bearbeiten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Örtlich zuständig ist die Behörde, in der Sie Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung, haben.

    Zuständigkeit

    An die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Fahrerlaubnisangelegenheiten

    Adresse

    Besucheranschrift

    Bürgermeister-Wagner-Straße 1

    99084 Erfurt

    Hausanschrift

    99111 Erfurt

    Kontakt

    E-Mail: Buergeramt@Erfurt.de

    Telefon Festnetz: 0361 655-7834

    Fax: 0361 655-7777

    Formulare

    Fahrerlaubnisangelegenheiten: Vollmacht für Fahrerlaubnis und Führerscheinangelegenheiten
    Terminvereinbarung Bürgerservice im Bürgeramt

    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2015

    Technisch geändert am 04.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    erforderliche Unterlagen

    Bei Namensänderung:

    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
    • gegebenenfalls Meldebescheinigung,
    • bisheriger Führerschein (es ist Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörde, sich durch Einholung von Auskünften aus den Registern zu vergewissern, dass der Antragsteller im Besitz der Fahrerlaubnis ist.)
    • ein biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung,
    • bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde,
    • bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde.
    • Genaueres erfahren Sie bei der zuständigen Stelle

    Bei Diebstahl, Verlust, Unleserlichkeit:

    • aktuelles  Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
    • ggf. Abgabe  einer Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Führerscheines
    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
    • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
    • ggf. Diebstahlsanzeige der Polizei

    Hinweise für Erfurt: Ersatzführerschein bei Verlust oder Diebstahl

    • Personalausweis oder Reisepass
    • 1 biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und Bedeckung der Augen)
    • bei Diebstahl Anzeige bei einer deutschen Polizeidienststelle
    • Personalausweis oder Reisepass
    • 1 biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und Bedeckung der Augen)
    • bei Diebstahl Anzeige bei einer deutschen Polizeidienststelle

    Voraussetzungen

    Sie müssen Inhaberin/Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie können die Namensänderung im Führerschein schriftlich oder in elektronischer Form bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes beantragen.
    • Der Verlust eines Führerscheins ist unverzüglich anzuzeigen.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer der Bearbeitung des Antrags auf Ausstellung eines Kartenführerscheins ist von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Die Herstellung des neuen Kartenführerscheins erfolgt zentral durch die Bundesdruckerei GmbH in Berlin. Zum Erhalt des neuen Führerscheins können Sie beantragen, dass der Kartenführerschein Ihnen übersandt wird. Der Direktversand erfolgt durch die Bundesdruckerei GmbH.

    Oder Sie können den ausgefertigten Kartenführerschein persönlich oder - nach Vorlage einer Vollmacht - durch eine Vertretung bei der Fahrerlaubnisbehörde abholen lassen.

    Es besteht auch die Möglichkeit, den Führerschein per Expressversand zu beantragen. Der neue Führerschein liegt dann in etwa nach Ablauf weniger Tage bei der Fahrerlaubnisbehörde bereit.

    Kosten

    Die Ausstellung eines Kartenführerscheins oder der Umtausch in einen solchen sind kostenpflichtig. Auskünfte zur Gebühren- und Kostenhöhe erteilt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, die diese nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festlegt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand. Die Kosten für die Zusendung des Kartenführerscheins, seine Expressbestellung oder sonstige Auslagen sind in den Gebühren nicht enthalten, sind aber ebenfalls von den Antragstellern zu tragen.

    Hinweise für Erfurt: Ersatzführerschein bei Verlust oder Diebstahl

    • bei Vorlage einer Diebstahlanzeige 38,80 EUR
    • bei Verlust und Abgabe einer Eidesstattlichen Erklärung zusätzlich 30,70 EUR
    • bei Vorlage einer Diebstahlanzeige 38,80 EUR
    • bei Verlust und Abgabe einer Eidesstattlichen Erklärung zusätzlich 30,70 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nicht vorgeschrieben ist die Ausstellung eines neuen Führerscheins bei Änderung des Namens. Gleichwohl wird in einem solchen Fall empfohlen, sich einen neuen Führerschein ausstellen zu lassen.

    Wer den Verlust eines Führerscheins nicht unverzüglich anzeigt und ein Ersatzdokument beantragt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

    Hinweise für Erfurt: Ersatzführerschein bei Verlust oder Diebstahl

    Terminvergabe in der Führerscheinstelle

    Derzeit ist im Bereich Fahrerlaubnisangelegenheiten grundsätzlich eine Bearbeitung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.Diesen vereinbaren Sie bitte online auf www.erfurt.de. Es wird darauf hingewiesen, dass immer vormittags zu den Öffnungszeiten der Führerscheinstelle je nach Personalstärke geprüft wird, ob weitere Termine für den jeweiligen Tag freigegeben werden und Sie somit auch kurzfristig für Ihre Anliegen einen Termin buchen können.

    Für den Fall, das Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie den Termin bitte rechtzeitig vorher ab. Hierfür nutzen Sie bitte den Absage-Link in Ihrer Bestätigungsmail oder senden eine E-Mail an buergeramt@erfurt.de mit dem Betreff Terminabsage und unter Angabe Ihrer Termindaten (Name, Aufrufnummer, Tag und Uhrzeit).

    Hinweis zum Datenschutz

    Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab dem 25.05.2018. Im Rahmen der Antragstellung müssen personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Ebenso gesetzlich geregelt ist die Löschung von Daten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie insbesondere im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der Fahrpersonalverordnung (FPersV), dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG), der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV). Ohne die erforderlichen Angaben können Anträge nicht bearbeitet werden.

    Hinweis

    • persönliches Erscheinen ist nur erforderlich, wenn keine Anzeige der Polizei über Diebstahl vorgelegt werden kann und dem Antragsteller somit hier eine eidesstattliche Versicherung abgenommen wird
    • Wenn kein persönliches Erscheinen des Antragstellers möglich ist kann eine Antragstellung auch mittels schriftlicher Vollmacht durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Gleichzeitig muss das unterschriebene Formular zur Herstellung des Führerscheins vorliegen. Dieses ist bitte nur auf reinweißem Papier auszudrucken und vom Antragsteller mittig zu unterschreiben. Das Passfoto kann bereits aufgeklebt werden, sollte jedoch mittig im Fangrahmen erfolgen.

    Terminvergabe in der Führerscheinstelle

    Derzeit ist im Bereich Fahrerlaubnisangelegenheiten grundsätzlich eine Bearbeitung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.Diesen vereinbaren Sie bitte online auf www.erfurt.de. Es wird darauf hingewiesen, dass immer vormittags zu den Öffnungszeiten der Führerscheinstelle je nach Personalstärke geprüft wird, ob weitere Termine für den jeweiligen Tag freigegeben werden und Sie somit auch kurzfristig für Ihre Anliegen einen Termin buchen können.

    Für den Fall, das Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie den Termin bitte rechtzeitig vorher ab. Hierfür nutzen Sie bitte den Absage-Link in Ihrer Bestätigungsmail oder senden eine E-Mail an buergeramt@erfurt.de mit dem Betreff Terminabsage und unter Angabe Ihrer Termindaten (Name, Aufrufnummer, Tag und Uhrzeit).

    Hinweis zum Datenschutz

    Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab dem 25.05.2018. Im Rahmen der Antragstellung müssen personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Ebenso gesetzlich geregelt ist die Löschung von Daten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie insbesondere im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der Fahrpersonalverordnung (FPersV), dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG), der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV). Ohne die erforderlichen Angaben können Anträge nicht bearbeitet werden.

    Hinweis

    • persönliches Erscheinen ist nur erforderlich, wenn keine Anzeige der Polizei über Diebstahl vorgelegt werden kann und dem Antragsteller somit hier eine eidesstattliche Versicherung abgenommen wird
    • Wenn kein persönliches Erscheinen des Antragstellers möglich ist kann eine Antragstellung auch mittels schriftlicher Vollmacht durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Gleichzeitig muss das unterschriebene Formular zur Herstellung des Führerscheins vorliegen. Dieses ist bitte nur auf reinweißem Papier auszudrucken und vom Antragsteller mittig zu unterschreiben. Das Passfoto kann bereits aufgeklebt werden, sollte jedoch mittig im Fangrahmen erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 16.02.2022

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Stichwörter

    Namensänderung, Diebstahl, Fahrerlaubnis, Führerschein verloren, Führerschein, Führerschein Tausch, neuer Lappen, Führerschein gestohlen, Verlust, Verloren, Fahrerlaubnis Tausch, Führerschein unleserlich, Führerschein Unbrauchbarkeit, Diebstahl Führerschein, neuer Führerschein, Ersatzführerschein, Führerscheinstelle, Unleserlichkeit, Fahrerlaubnis Unbrauchbarkeit, Lappen, Ersatz, Fahrerlaubnisbehörde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024