Alleinerbschein Erteilung

    Erbschein ausstellen

    Hier erhalten Sie Informationen zur Beantragung eines Erbscheins.

    Beschreibung

    Sie haben geerbt. Wenn Sie nun über das Erbe verfügen wollen, wird in vielen Fällen, damit Sie sich im Geschäftsverkehr ausweisen können, ein Erbschein benötigt. Das kommt vor allem in Betracht, wenn

    • kein Testament vorhanden ist, also die gesetzliche Erbfolge eingetreten ist,
    • ein Grundstück zum Nachlass gehört und nur ein privatschriftliches und kein notarielles Testament vorliegt,
    • der Inhalt des Testamentes nicht eindeutig ist.

    Der Erbschein muss besonders beantragt werden.
    Ein einfaches Schreiben reicht nicht aus. Da eine eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit der notwendigen Angaben abzugeben ist, müssen Sie sich persönlich an einen Notar oder an das Nachlassgericht wenden.

    Zuständigkeit

    Einen Erbschein stellt das Nachlassgericht beim zuständigen Amtsgericht aus. 

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Arnstadt - Zweigstelle Ilmenau

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 07 51

    98648 Ilmenau

    Hausanschrift

    Wallgraben 8

    98693 Ilmenau

    Kontakt

    Fax: 0361 57358-1554

    Telefon Festnetz: 03677 643-50

    E-Mail: agilm.poststelle@justiz.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Amtsgericht Arnstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Längwitzer Straße 26

    99310 Arnstadt

    Postfachadresse

    Postfach 1464

    99304 Arnstadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03628 9330-0

    Fax: 03628 933-033

    E-Mail: agarn.poststelle@justiz.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Bei einem Erbschein nach gesetzlicher Erbfolge muss die Erbfolge durch Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Sterbeurkunde, Heiratsurkunde, Auszüge aus dem Familienbuch) für alle in Betracht kommenden Angehörigen belegt werden. Bitte vergessen Sie nicht Ihren Personalausweis.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz am 28.12.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Nachlassgericht, Erbschein für Geschäfte, Notar, Geschäftsverkehr, Erbschein, eidesstattliche Versicherung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de