Alleinerbschein Erteilung

    Erbschein ausstellen

    Hier erhalten Sie Informationen zur Beantragung eines Erbscheins.

    Beschreibung

    Sie haben geerbt. Wenn Sie nun über das Erbe verfügen wollen, wird in vielen Fällen, damit Sie sich im Geschäftsverkehr ausweisen können, ein Erbschein benötigt. Das kommt vor allem in Betracht, wenn

    • kein Testament vorhanden ist, also die gesetzliche Erbfolge eingetreten ist,
    • ein Grundstück zum Nachlass gehört und nur ein privatschriftliches und kein notarielles Testament vorliegt,
    • der Inhalt des Testamentes nicht eindeutig ist.

    Der Erbschein muss besonders beantragt werden.
    Ein einfaches Schreiben reicht nicht aus. Da eine eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit der notwendigen Angaben abzugeben ist, müssen Sie sich persönlich an einen Notar oder an das Nachlassgericht wenden.

    Zuständigkeit

    Einen Erbschein stellt das Nachlassgericht beim zuständigen Amtsgericht aus. 

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Suhl

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 100 163

    98490 Suhl

    Hausanschrift

    Hölderlinstraße 1

    98527 Suhl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03681 7344-00

    Fax: 03681 7344-09

    E-Mail: agshl.poststelle@justiz.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 04.07.2011 (von: Michaela Endler)

    Technisch geändert am 06.07.2023 (von: Endler, Michaela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Bei einem Erbschein nach gesetzlicher Erbfolge muss die Erbfolge durch Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Sterbeurkunde, Heiratsurkunde, Auszüge aus dem Familienbuch) für alle in Betracht kommenden Angehörigen belegt werden. Bitte vergessen Sie nicht Ihren Personalausweis.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz am 28.12.2021

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)