Einbürgerung Verleihung

    Einbürgerung

    Ausländerinnen und Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

    Beschreibung

    In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.  

    Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und die weiteren Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für eine individuelle Beratung und Antragstellung wenden Sie sich bitte bei dauerndem Aufenthalt

    • in Deutschland an die für Ihren Wohnsitz zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt,
    • außerhalb Deutschlands an die zuständige Auslandsvertretung oder das Bundesverwaltungsamt in Köln.  

    Das Thüringer Landesverwaltungsamt nimmt im Staatsangehörigkeitsrecht Aufgaben der Ermessenseinbürgerung wahr und ist Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde.  

    Ansprechpartner

    Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 40 - Öffentliche Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1165

    04581 Altenburg

    Hausanschrift

    Lindenaustraße 9

    04600 Altenburg

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: null
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein

    Lindenaustraße

    Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Empfang Altenburg: Montag    08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag    08:00 bis 12:00 und 13:30 bis 18:00 Uhr Mittwoch    08:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag    08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Freitag    08:00 bis 12:00 Uhr Im Landratsamt Altenburger Land gelten aktuell folgende Besucherregelungen: Das Landratsamtshauptgebäude in der Altenburger Lindenaustraße 9 sowie alle Außenstellen in Altenburg und Schmölln dürfen nur mit vorheriger Terminvereinbarung betreten werden. Bürgerinnen und Bürger, die ein persönliches Anliegen haben, können die Kreisverwaltung unter der Rufnummer 03447 586-0 oder unter buergerservice@altenburgerland.de  erreichen und einen individuellen Vor-Ort-Termin auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren. Den Bürgern bekannte Sachbearbeiter in den Fachdiensten können auch direkt telefonisch kontaktiert werden. Gelbe Säcke erhalten Sie im Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft in der Jüdengasse 7 in Altenburg. Die Post- und Paketannahme ist über unsere Poststelle gewährleistet: Tel. 03447 586-182 und -184 .

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03447 586-132

    Fax: 03447 586-106

    E-Mail: ordnung.gewerbe@altenburgerland.de

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 05.05.2008 (von: Administrator Administrator)

    Technisch geändert am 15.08.2024 (von: Seifert, Jörg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr - Referat 200

    Adresse

    Hausanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Parkplatz: Tiefgarage Atrium
    Anzahl: 840
    Gebühren: ja

    Weimar Atrium

    Bus: 1, 2, 3, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57332-1198

    Fax: 0361 57332-1346

    E-Mail: joerg.siepmann@tlvwa.thueringen.de

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2009 (von: Sylvia Lutter)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Formulare

    Ein amtlicher Vordruck ist für die Antragstellung nicht vorgeschrieben. Zur Erleichterung für die Antragstellung werden durch die Staatsangehörigkeitsbehörden Vordrucke zur Verfügung gestellt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)