Einbürgerung
Ausländerinnen und Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Beschreibung
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und die weiteren Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchte, kann einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Vor der gebührenpflichtigen Antragstellung können Sie bei der Staatsangehörigkeitsbehörde ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren. In diesem Gespräch werden Sie ausführlich über die gesetzlichen Voraussetzungen, den Ablauf des Verfahrens und die erforderlichen Unterlagen informiert.
Wer seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung. Insbesondere müssen Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sein, Kenntnisse der deutschen Sprache auf mindestens Niveau B1 vorliegen, sowie der eigene und der Lebensunterhalt der Familie nachhaltig aus einem selbst erwirtschafteten Einkommen gesichert sein. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung auch im Ermessen möglich.
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren seinen dauerhaften und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes besitzt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für eine individuelle Beratung und Antragstellung wenden Sie sich bitte bei dauerndem Aufenthalt
- in Deutschland an die für Ihren Wohnsitz zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt,
- außerhalb Deutschlands an die zuständige Auslandsvertretung oder das Bundesverwaltungsamt in Köln.
Das Thüringer Landesverwaltungsamt nimmt im Staatsangehörigkeitsrecht Aufgaben der Ermessenseinbürgerung wahr und ist Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde.
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
Für eine individuelle Beratung und Antragstellung wenden Sie sich bitte bei dauerndem Aufenthalt
- in Deutschland an die für Ihren Wohnsitz zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt,
- außerhalb Deutschlands an die zuständige Auslandsvertretung oder das Bundesverwaltungsamt in Köln.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Sonneberg - Sachbereich Personenstands- und Staatsangehörigkeitsrecht
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
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Antrag auf Einbürgerung
Kreisverwaltung Sonneberg - 2.50.5 Sachgebiet Ausländerbehörde
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Hausanschrift
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Kontakt
Fax: 03675 871-405
E-Mail: auslaenderbehoerde@lkson.de
Kontaktperson
Frau A. Krychfalushii
Frau M. Scheler
Frau F. Steiner
Internet
Formulare
Antrag auf Einbürgerung
Thüringer Landesverwaltungsamt - Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr - Referat 200
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Weimar Atrium
Linie:- Bus: 1, 2, 3, 9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag auf Einbürgerung
Formulare
Ein amtlicher Vordruck ist für die Antragstellung nicht vorgeschrieben. Zur Erleichterung für die Antragstellung werden durch die Staatsangehörigkeitsbehörden Vordrucke zur Verfügung gestellt.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Einwanderung, Staatsbürgerschaft