Einbürgerung Verleihung

    Einbürgerung

    Ausländerinnen und Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

    Beschreibung

    In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.  

    Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und die weiteren Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.

    Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg

    Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchte, kann einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Vor der gebührenpflichtigen Antragstellung können Sie bei der Staatsangehörigkeitsbehörde ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren. In diesem Gespräch werden Sie ausführlich über die gesetzlichen Voraussetzungen, den Ablauf des Verfahrens und die erforderlichen Unterlagen informiert.

    Wer seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung. Insbesondere müssen Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sein, Kenntnisse der deutschen Sprache auf mindestens Niveau B1 vorliegen, sowie der eigene und der Lebensunterhalt der Familie nachhaltig aus einem selbst erwirtschafteten Einkommen gesichert sein. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung auch im Ermessen möglich.

    In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren seinen dauerhaften und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes besitzt.

    Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchte, kann einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Vor der gebührenpflichtigen Antragstellung können Sie bei der Staatsangehörigkeitsbehörde ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren. In diesem Gespräch werden Sie ausführlich über die gesetzlichen Voraussetzungen, den Ablauf des Verfahrens und die erforderlichen Unterlagen informiert.

    Wer seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung. Insbesondere müssen Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sein, Kenntnisse der deutschen Sprache auf mindestens Niveau B1 vorliegen, sowie der eigene und der Lebensunterhalt der Familie nachhaltig aus einem selbst erwirtschafteten Einkommen gesichert sein. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung auch im Ermessen möglich.

    In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren seinen dauerhaften und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes besitzt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für eine individuelle Beratung und Antragstellung wenden Sie sich bitte bei dauerndem Aufenthalt

    • in Deutschland an die für Ihren Wohnsitz zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt,
    • außerhalb Deutschlands an die zuständige Auslandsvertretung oder das Bundesverwaltungsamt in Köln.  

    Das Thüringer Landesverwaltungsamt nimmt im Staatsangehörigkeitsrecht Aufgaben der Ermessenseinbürgerung wahr und ist Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde.  

    Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg

    Für eine individuelle Beratung und Antragstellung wenden Sie sich bitte bei dauerndem Aufenthalt

    • in Deutschland an die für Ihren Wohnsitz zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt,
    • außerhalb Deutschlands an die zuständige Auslandsvertretung oder das Bundesverwaltungsamt in Köln.  

    Für eine individuelle Beratung und Antragstellung wenden Sie sich bitte bei dauerndem Aufenthalt

    • in Deutschland an die für Ihren Wohnsitz zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt,
    • außerhalb Deutschlands an die zuständige Auslandsvertretung oder das Bundesverwaltungsamt in Köln.  

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Sonneberg - Sachbereich Personenstands- und Staatsangehörigkeitsrecht

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 66

    96515 Sonneberg

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: auslaenderbehoerde@lkson.de

    Telefon Festnetz: 03675 871-406

    Fax: 03675 871-405

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 03.07.2024 (von: Webservice, Landkreis Sonneberg)

    Technisch geändert am 03.07.2024 (von: Webservice, Landkreis Sonneberg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Kreisverwaltung Sonneberg - 2.50.5 Sachgebiet Ausländerbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 66

    96515 Sonneberg

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 10.01.2008 (von: Uta Thees)

    Technisch geändert am 12.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Sonneberg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr - Referat 200

    Adresse

    Hausanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Parkplatz: Tiefgarage Atrium
    Anzahl: 840
    Gebühren: ja

    Weimar Atrium

    Bus: 1, 2, 3, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57332-1198

    Fax: 0361 57332-1346

    E-Mail: joerg.siepmann@tlvwa.thueringen.de

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2009 (von: Sylvia Lutter)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Formulare

    Ein amtlicher Vordruck ist für die Antragstellung nicht vorgeschrieben. Zur Erleichterung für die Antragstellung werden durch die Staatsangehörigkeitsbehörden Vordrucke zur Verfügung gestellt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)