Einbürgerung
Ausländerinnen und Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Beschreibung
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und die weiteren Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für eine individuelle Beratung und Antragstellung wenden Sie sich bitte bei dauerndem Aufenthalt
- in Deutschland an die für Ihren Wohnsitz zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt,
- außerhalb Deutschlands an die zuständige Auslandsvertretung oder das Bundesverwaltungsamt in Köln.
Das Thüringer Landesverwaltungsamt nimmt im Staatsangehörigkeitsrecht Aufgaben der Ermessenseinbürgerung wahr und ist Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde.
Ansprechpartner
Landratsamt Sömmerda - Ordnungsamt
Beschreibung
Neben der Zulassung von Heilpraktikern, der Anerkennung der Gemeinnützigkeit für Kleingartenvereine, der Genehmigung zur Durchführung öffentlicher Motorsportveranstaltungen sowie überörtlicher Sammlungen von Geld- und Sachspenden ist die Arbeit des Ordnungsamtes vor allem geprägt durch die folgenden Aufgabenbereiche:
- Brand- und Katastrophenschutz
- Rettungsdienst
- Bußgeldstelle
- Fischereibehörde
- Gewerbebehörde
- Jagdbehörde
- Waffenbehörde
- Versammlungsbehörde
Namensänderungsbehörde
Die Änderung des Nach- und/ oder Vornamens außerhalb der Regelungen des bürgerlichen Rechts (z.B. bei Eheschließung oder Ehescheidung) kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als öffentlich-rechtliche Namensänderung beantragt werden. Die Beratung hierzu und die Antragsbearbeitung erfolgt in der Namensänderungsbehörde.
Staatsangehörigkeitsbehörde
Die Staatsangehörigkeitsbehörde ist für Anliegen hinsichtlich des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit (einschließlich Einbürgerung), des Verlustes der deutschen Staatsangehörigkeit / Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit zuständig. Auch Anträge auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweis werden hier bearbeitet.
Standesamtsaufsicht
Die Standesamtsaufsicht übt die Fachaufsicht über die Standesämter im Landkreis Sömmerda aus. Zu den Aufgaben der Standesamtsaufsicht gehört unter anderem die Beratung der Standesbeamtinnen und Standesbeamten, die Prüfung der Fortbildungsverpflichtung der Standesbeamten, die Fortführung der Zweitbücher der Personenstandsbücher oder Durchführung von/Beitritt zu gerichtlichen Verfahren im Personenstandsrecht.
Fachaufsicht über die kreisangehörigen Melde-, Pass- und Ausweisbehörden
Die Pass-, Personalausweis- und Meldebehörden des Landkreises Sömmerda werden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben insbesondere in rechtlich schwierigen Fällen, von der Fachaufsicht unterstützt. Ziel der Aufsicht ist die Gewährleistung der Recht- und Zweckmäßigkeit der Aufgabenerfüllung durch die Pass-, Personalausweis- und Meldebehörden.
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vor dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Bahnhof
Regionalbahn: Regio Südost
Bahnhofstraße
Bus: 205
Bus: 270
Bus: 211
Bus: 216
Bus: 242
Bus: 201
Bus: 212
Bus: 243
Bus: 208
Bus: 210
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1215
99601 Sömmerda
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3634 354-331
E-Mail: ordnungsamt@lra-soemmerda.de
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Sömmerda
Empfänger: Landratsamt Sömmerda
IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80
BIC: HELADEF1WEM
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
Formulare
Antrag auf Einbürgerung
Thüringer Landesverwaltungsamt - Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr - Referat 200
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840
Gebühren: ja
Weimar Atrium
Bus: 1, 2, 3, 9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Formulare
Antrag auf Einbürgerung
Formulare
Ein amtlicher Vordruck ist für die Antragstellung nicht vorgeschrieben. Zur Erleichterung für die Antragstellung werden durch die Staatsangehörigkeitsbehörden Vordrucke zur Verfügung gestellt.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen