Einbürgerung
Ausländerinnen und Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Beschreibung
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und die weiteren Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für eine individuelle Beratung und Antragstellung wenden Sie sich bitte bei dauerndem Aufenthalt
- in Deutschland an die für Ihren Wohnsitz zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt,
- außerhalb Deutschlands an die zuständige Auslandsvertretung oder das Bundesverwaltungsamt in Köln.
Das Thüringer Landesverwaltungsamt nimmt im Staatsangehörigkeitsrecht Aufgaben der Ermessenseinbürgerung wahr und ist Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Weimar - Staatsangehörigkeitsbehörde
Beschreibung
Informationen der Staatsangehörigkeitsbehörde:
Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz wurde beschlossen und tritt am 27.06.2024 in Kraft.
Dieses sieht unter anderem eine verkürzte Aufenthaltszeit von 5 Jahren vor sowie, dass bei Einbürgerungen die bisherige Staatsangehörigkeit behalten werden kann (sogenannte Mehrstaatigkeit). Wir bitten um Verständnis, dass weitere Auskünfte zum Inhalt und zur Umsetzung des neuen Gesetzes aktuell noch nicht gegeben werden können.
Bearbeitungsdauer:
In der Staatsangehörigkeitsbehörde sind in der Vergangenheit erhebliche Rückstände bei der Antragsbearbeitung angefallen. Die stetig steigende Antragszahl führt zu weiteren Verzögerungen. Wir bitten von generellen Sachstandsanfragen zu einzelnen Anliegen abzusehen, diese binden sehr viele Kapazitäten und können zu Verzögerungen im Arbeitsablauf führen. Die Mitarbeitenden der Staatsangehörigkeitsbehörde sind bemüht, sich jedem Fall mit der gebotenen Aufmerksamkeit und Sorgfalt zu widmen.
Der Ablauf des gültigen Aufenthaltstitels oder Reiseausweises für Ausländer/ Flüchtlinge oder Nationalpasses begründet keine Eilbedürftigkeit und führt nicht zu einer schnelleren Antragsbearbeitung. Auch der nachvollziehbare Wunsch, in andere Länder verreisen zu wollen, führt nicht zu einer beschleunigten Bearbeitung.
Wir bedauern sehr, dass die Warte- und Bearbeitungszeiten bis zur Prüfung von Einbürgerungsanträgen sehr lang sind. Die Rückstände werden weiterhin abgearbeitet.
Wir danken Ihnen für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.
Adresse
Hausanschrift
Goetheplatz/Stadtzentrum
Bus: Goetheplatz/Stadtzentrum
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Staatsangehörigkeitsbehörde bietet aus arbeitsorganisatorischen Gründen keine freien Sprechzeiten an und ist telefonisch nur sehr eingeschränkt erreichbar unter 03643/762 522. Über das Servicetelefon können grundsätzlich nur allgemeine Auskünfte gegeben werden. Weitere Auskünfte zu den Bearbeitungszeiten sind nicht möglich. Termine werden von unseren Mitarbeitenden einzelfallbezogen vergeben. Sie erreichen uns außerdem per E-Mail:  staatsangehoerigkeitsbehoerde@stadtweimar.de
Kontakt
E-Mail: staatsangehoerigkeitsbehoerde@stadtweimar.de
Telefon Festnetz: 03643 762-522
Formulare
Antrag auf Einbürgerung
Thüringer Landesverwaltungsamt - Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr - Referat 200
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840
Gebühren: ja
Weimar Atrium
Bus: 1, 2, 3, 9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Formulare
Antrag auf Einbürgerung
Formulare
Ein amtlicher Vordruck ist für die Antragstellung nicht vorgeschrieben. Zur Erleichterung für die Antragstellung werden durch die Staatsangehörigkeitsbehörden Vordrucke zur Verfügung gestellt.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen