Einbürgerung
Ausländerinnen und Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Beschreibung
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und die weiteren Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.
Zuständigkeit
Für eine individuelle Beratung und Antragstellung wenden Sie sich bitte bei dauerndem Aufenthalt
- in Deutschland an die für Ihren Wohnsitz zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt,
- außerhalb Deutschlands an die zuständige Auslandsvertretung oder das Bundesverwaltungsamt in Köln.
Das Thüringer Landesverwaltungsamt nimmt im Staatsangehörigkeitsrecht Aufgaben der Ermessenseinbürgerung wahr und ist Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Weimar - Staatsangehörigkeitsbehörde
Beschreibung
Informationen der Staatsangehörigkeitsbehörde:
In der Staatsangehörigkeitsbehörde sind in der Vergangenheit erhebliche Rückstände bei der Antragsbearbeitung angefallen. Die stetig steigende Antragszahl führt zu weiteren Verzögerungen. Wir bitten von generellen Sachstandsanfragen zu einzelnen Anliegen abzusehen, diese binden sehr viele Kapazitäten und können zu Verzögerungen im Arbeitsablauf führen. Die Mitarbeitenden der Staatsangehörigkeitsbehörde sind bemüht, sich jedem Fall mit der gebotenen Aufmerksamkeit und Sorgfalt zu widmen.
Aktueller Hinweis:
Die Bundesregierung hat im Mai 2023 einen Gesetzentwurf zur Veränderung des Staatsangehörigkeitsrechts veröffentlicht. Dieser sieht unter anderem eine verkürzte Aufenthaltszeit von 5 Jahren vor sowie, dass bei Einbürgerungen die bisherige Staatsangehörigkeit behalten werden kann (sogenannte Mehrstaatigkeit). In dem aktuell laufenden Gesetzgebungsverfahren sind aber auch noch Änderungen möglich. Nach derzeitigem Sachstand rechnet das Bundesinnenministerium mit dem Inkrafttreten der neuen Regelungen zu Beginn des zweiten Quartals 2024.
Für Sie als Antragssteller/in bedeutet das, dass für bestimmte Staatsangehörigkeiten bisher die Verpflichtung besteht, mit Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit die bestehende Staatsangehörigkeit aufzugeben. Diese Verpflichtung könnte sich mit der neuen Gesetzeslage ändern und Auswirkungen auf das Einbürgerungsverfahren haben. Bei einer Entscheidung über einen Antrag auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gilt stets die Rechtslage zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung (nicht die Rechtslage zum Zeitpunkt der Antragstellung).
Bearbeitungsdauer:
Wir bedauern sehr, dass die Warte- und Bearbeitungszeiten bis zur Prüfung von Einbürgerungsanträgen sehr lang sind. Die Rückstände werden weiterhin abgearbeitet. Sobald die Bearbeitung Ihres Antrags beginnt, erhalten Sie von uns eine Information per E-Mail.
Wir danken Ihnen für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.
Öffnungszeiten:
Die Staatsangehörigkeitsbehörde bietet aus arbeitsorganisatorischen Gründen keine freien Sprechzeiten an und ist telefonisch nur sehr eingeschränkt erreichbar unter 03643/762 522.
Termine werden von unseren Mitarbeitenden einzelfallbezogen vergeben.
Sie erreichen uns außerdem per E-Mail: staatsangehoerigkeitsbehoerde@stadtweimar.de
Bitte verwenden Sie nur diese (und keine personenbezogene) E-Mail-Adresse, da somit sichergestellt werden kann, dass Ihre E-Mail auch bei Abwesenheit des Sachbearbeiters/der Sachbearbeiterin gelesen und bearbeitet wird.
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Goetheplatz/Stadtzentrum
Linie:- Bus: Goetheplatz/Stadtzentrum
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 03643 762-522
Thüringer Landesverwaltungsamt - Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr - Referat 200
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Weimar Atrium
Linie:- Bus: 1, 2, 3, 9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag auf Einbürgerung
Formulare
Ein amtlicher Vordruck ist für die Antragstellung nicht vorgeschrieben. Zur Erleichterung für die Antragstellung werden durch die Staatsangehörigkeitsbehörden Vordrucke zur Verfügung gestellt.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Staatsbürgerschaft, Einwanderung