Einbürgerung Verleihung

    Einbürgerung

    Ausländerinnen und Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

    Beschreibung

    In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.  

    Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und die weiteren Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für eine individuelle Beratung und Antragstellung wenden Sie sich bitte bei dauerndem Aufenthalt

    • in Deutschland an die für Ihren Wohnsitz zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt,
    • außerhalb Deutschlands an die zuständige Auslandsvertretung oder das Bundesverwaltungsamt in Köln.  

    Das Thüringer Landesverwaltungsamt nimmt im Staatsangehörigkeitsrecht Aufgaben der Ermessenseinbürgerung wahr und ist Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde.  

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Weimar - Staatsangehörigkeitsbehörde

    Beschreibung

    Informationen der Staatsangehörigkeitsbehörde:

    Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz wurde beschlossen und tritt am 27.06.2024 in Kraft.

    Dieses sieht unter anderem eine verkürzte Aufenthaltszeit von 5 Jahren vor sowie, dass bei Einbürgerungen die bisherige Staatsangehörigkeit behalten werden kann (sogenannte Mehrstaatigkeit). Wir bitten um Verständnis, dass weitere Auskünfte zum Inhalt und zur Umsetzung des neuen Gesetzes aktuell noch nicht gegeben werden können.

    Bearbeitungsdauer:

    In der Staatsangehörigkeitsbehörde sind in der Vergangenheit erhebliche Rückstände bei der Antragsbearbeitung angefallen. Die stetig steigende Antragszahl führt zu weiteren Verzögerungen. Wir bitten von generellen Sachstandsanfragen zu einzelnen Anliegen abzusehen, diese binden sehr viele Kapazitäten und können zu Verzögerungen im Arbeitsablauf führen. Die Mitarbeitenden der Staatsangehörigkeitsbehörde sind bemüht, sich jedem Fall mit der gebotenen Aufmerksamkeit und Sorgfalt zu widmen.

    Der Ablauf des gültigen Aufenthaltstitels oder Reiseausweises für Ausländer/ Flüchtlinge oder Nationalpasses begründet keine Eilbedürftigkeit und führt nicht zu einer schnelleren Antragsbearbeitung. Auch der nachvollziehbare Wunsch, in andere Länder verreisen zu wollen, führt nicht zu einer beschleunigten Bearbeitung.

    Wir bedauern sehr, dass die Warte- und Bearbeitungszeiten bis zur Prüfung von Einbürgerungsanträgen sehr lang sind. Die Rückstände werden weiterhin abgearbeitet.

    Wir danken Ihnen für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwanseestraße 17

    99423 Weimar

    Goetheplatz/Stadtzentrum

    Bus: Goetheplatz/Stadtzentrum

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Die Staatsangehörigkeitsbehörde bietet aus arbeitsorganisatorischen Gründen keine freien Sprechzeiten an und ist telefonisch nur sehr eingeschränkt erreichbar unter 03643/762 522. Über das Servicetelefon können grundsätzlich nur allgemeine Auskünfte gegeben werden. Weitere Auskünfte zu den Bearbeitungszeiten sind nicht möglich. Termine werden von unseren Mitarbeitenden einzelfallbezogen vergeben. Sie erreichen uns außerdem per E-Mail:  staatsangehoerigkeitsbehoerde@stadtweimar.de

    Kontakt

    E-Mail: staatsangehoerigkeitsbehoerde@stadtweimar.de

    Telefon Festnetz: 03643 762-522

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 29.08.2022 (von: Webservice, Stadtverwaltung Weimar)

    Technisch geändert am 11.11.2024 (von: Webservice, Stadtverwaltung Weimar)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr - Referat 200

    Adresse

    Hausanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Parkplatz: Tiefgarage Atrium
    Anzahl: 840
    Gebühren: ja

    Weimar Atrium

    Bus: 1, 2, 3, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57332-1198

    Fax: 0361 57332-1346

    E-Mail: joerg.siepmann@tlvwa.thueringen.de

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2009 (von: Sylvia Lutter)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Formulare

    Ein amtlicher Vordruck ist für die Antragstellung nicht vorgeschrieben. Zur Erleichterung für die Antragstellung werden durch die Staatsangehörigkeitsbehörden Vordrucke zur Verfügung gestellt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)