Einbürgerung Verleihung

    Einbürgerung

    Ausländerinnen und Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

    Beschreibung

    In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.  

    Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und die weiteren Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.

    Zuständigkeit

    Für eine individuelle Beratung und Antragstellung wenden Sie sich bitte bei dauerndem Aufenthalt

    • in Deutschland an die für Ihren Wohnsitz zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt,
    • außerhalb Deutschlands an die zuständige Auslandsvertretung oder das Bundesverwaltungsamt in Köln.  

    Das Thüringer Landesverwaltungsamt nimmt im Staatsangehörigkeitsrecht Aufgaben der Ermessenseinbürgerung wahr und ist Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde.  

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Weimar - Staatsangehörigkeitsbehörde

    Beschreibung

    Informationen der Staatsangehörigkeitsbehörde:

    In der Staatsangehörigkeitsbehörde sind in der Vergangenheit erhebliche Rückstände bei der Antragsbearbeitung angefallen. Die stetig steigende Antragszahl führt zu weiteren Verzögerungen. Wir bitten von generellen Sachstandsanfragen zu einzelnen Anliegen abzusehen, diese binden sehr viele Kapazitäten und können zu Verzögerungen im Arbeitsablauf führen. Die Mitarbeitenden der Staatsangehörigkeitsbehörde sind bemüht, sich jedem Fall mit der gebotenen Aufmerksamkeit und Sorgfalt zu widmen.

    Aktueller Hinweis:

    Die Bundesregierung hat im Mai 2023 einen Gesetzentwurf zur Veränderung des Staatsangehörigkeitsrechts veröffentlicht. Dieser sieht unter anderem eine verkürzte Aufenthaltszeit von 5 Jahren vor sowie, dass bei Einbürgerungen die bisherige Staatsangehörigkeit behalten werden kann (sogenannte Mehrstaatigkeit). In dem aktuell laufenden Gesetzgebungsverfahren sind aber auch noch Änderungen möglich. Nach derzeitigem Sachstand rechnet das Bundesinnenministerium mit dem Inkrafttreten der neuen Regelungen zu Beginn des zweiten Quartals 2024.

    Für Sie als Antragssteller/in bedeutet das, dass für bestimmte Staatsangehörigkeiten bisher die Verpflichtung besteht, mit Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit die bestehende Staatsangehörigkeit aufzugeben. Diese Verpflichtung könnte sich mit der neuen Gesetzeslage ändern und Auswirkungen auf das Einbürgerungsverfahren haben. Bei einer Entscheidung über einen Antrag auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gilt stets die Rechtslage zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung (nicht die Rechtslage zum Zeitpunkt der Antragstellung).

    Bearbeitungsdauer:

    Wir bedauern sehr, dass die Warte- und Bearbeitungszeiten bis zur Prüfung von Einbürgerungsanträgen sehr lang sind. Die Rückstände werden weiterhin abgearbeitet. Sobald die Bearbeitung Ihres Antrags beginnt, erhalten Sie von uns eine Information per E-Mail.

    Wir danken Ihnen für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.

    Öffnungszeiten:

    Die Staatsangehörigkeitsbehörde bietet aus arbeitsorganisatorischen Gründen keine freien Sprechzeiten an und ist telefonisch nur sehr eingeschränkt erreichbar unter 03643/762 522.

    Termine werden von unseren Mitarbeitenden einzelfallbezogen vergeben.

    Sie erreichen uns außerdem per E-Mail: staatsangehoerigkeitsbehoerde@stadtweimar.de

    Bitte verwenden Sie nur diese (und keine personenbezogene) E-Mail-Adresse, da somit sichergestellt werden kann, dass Ihre E-Mail auch bei Abwesenheit des Sachbearbeiters/der Sachbearbeiterin gelesen und bearbeitet wird.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwanseestraße 17

    99423 Weimar

    Haltestellen

    • Haltestelle: Goetheplatz/Stadtzentrum
      Linie:
      • Bus: Goetheplatz/Stadtzentrum

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03643 762-522

    E-Mail: staatsangehoerigkeitsbehoerde@stadtweimar.de

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr - Referat 200

    Adresse

    Hausanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Parkplätze

    • Parkplatz: Tiefgarage Atrium
      Anzahl: 840  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weimar Atrium
      Linie:
      • Bus: 1, 2, 3, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57332-1198

    Fax: 0361 57332-1346

    E-Mail: joerg.siepmann@tlvwa.thueringen.de

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Ein amtlicher Vordruck ist für die Antragstellung nicht vorgeschrieben. Zur Erleichterung für die Antragstellung werden durch die Staatsangehörigkeitsbehörden Vordrucke zur Verfügung gestellt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Staatsbürgerschaft, Einwanderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English