Eheschließung Anmeldung

    Eheschließung anmelden

    Wenn Sie in einem deutschen Standesamt heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden. Bei der Anmeldung der Eheschließung werden die Ehevoraussetzungen geprüft.

    Beschreibung

    Wenn Sie heiraten möchten, sollten Sie sich möglichst frühzeitig mit dem Standesamt, in dem Ihre Ehe geschlossen werden soll, in Verbindung setzen. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

    Die Eheschließung müssen Sie persönlich bei dem Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Bei der Anmeldung der Eheschließung werden die Ehevoraussetzungen geprüft. Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor der beabsichtigten Eheschließung erfolgen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wenn Sie nicht im Standesamt des Wohnsitzes heiraten möchten, wenden Sie sich bitte zusätzlich an das Standesamt, welches die Eheschließung vornehmen soll.

    Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland wenden Sie sich bitte zunächst an das Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Westerwald-Obereichsfeld - Standesamt

    Beschreibung

    Das Standesamt der VG Westerwald-Obereichsfeld

    Die Ehe miteinander eingehen zu wollen ist vielleicht die wichtigste Entscheidung in Ihrem Leben. Damit dieser Entschluss im schönsten Tag des Lebens mündet, finden Sie hier vielerlei Informationen, Anregungen und Tipps, die Ihnen dabei helfen sollen, Ihre Hochzeitsfeier perfekt vorzubereiten. Besondere Atmosphäre verbreitet unser Trauzimmer in der Neuen Straße 16 ". Das liebevoll restaurierte Gebäude Ambiente bietet eine schöne Kulisse für Ihren großen Tag.

    Auf dieser Seite haben wir Ihnen wichtige und hilfreiche Informationen zusammengestellt, die Ihnen dabei helfen sollen, den Hafen der Ehe so unkompliziert wie möglich anzusteuern. Wichtig ist jedoch zu wissen, dass nicht jede Frage abschließend beantwortet werden kann. Einen kleinen Überblick können wir Ihnen jedoch geben. Sollte etwas unklar sein oder Sie Informationen vermissen, sprechen Sie uns gerne an.

    Anmeldung zur Eheschließung

    Seit dem 1. Juli 1998 gibt es das traditionelle Aufgebot zur Ermittlung eventuell vorhandener Eheverbote nicht mehr. Sie müssen jetzt die Eheschließung beim Standesamt anmelden. Hier haben Sie die Wahl zwischen den Standesämtern, in deren Bezirk einer der Verlobten den Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Die eigentliche Trauung kann bei jedem
    Standesamt in Deutschland stattfinden. Die Anmeldung zur Eheschließung dient der Feststellung Ihres Personenstands. In diesem Zusammenhang wird durch entsprechende
    Nachweise festgestellt, ob die Frau oder der Mann ledig, verwitwet oder geschieden ist. Eine Doppelehe ist in Deutschland nicht zulässig. Dieses Ehehindernis macht die Eheschließung unmöglich.

    Ehepartner mit ausländischer Staatsangehörigkeit

    Andere Länder, andere Sitten, andere Urkunden!

    Wenn ein Ehepartner aus dem Ausland kommt, sollten Sie auf jeden Fall Kontakt mit dem Standesamt aufnehmen, da hier internationales Privatrecht für das ausländische Heimatrecht der Verlobten beachtet werden muss. Wir stehen Ihnen dafür gerne mit Rat und Tat zur Seite und helfen Ihnen dabei, die notwendigen Bescheinigungen, Urkunden und Dokumente zu besorgen. Grundsätzlich wird ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt. Sollte dies der Heimatstaat nicht ausstellen, wird eine Ledigkeitsbescheinigung erforderlich. Dann muss beim zuständigen Oberlandesgericht (für Küllstedt ist dies das OLG Jena) die Befreiung zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch den aufnehmenden Standesbeamten beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann die oder der Verlobte seine Heiratsbereitschaft auch per Beitrittserklärung dokumentieren.
    Dazu gibt es einen speziellen Vordruck, den das Standesamt für Sie bereithält.

    Termine und Fristen

    Die Anmeldung zur Eheschließung, unabhängig ob mit oder ohne ausländischen Verlobten, kann frühestens sechs Monate vor der Eheschließung erfolgen. Das hängt damit zusammen, dass die beizubringenden Urkunden nicht älter als sechs Monate sein dürfen. Den Eheschließungstermin können Sie gerne unkompliziert mit dem Küllstedter Standesamt absprechen.

    Die Namensführung in der Ehe

    Das bürgerliche Recht bietet den Brautleuten eine Vielfalt von Möglichkeiten zur Namensführung.

    Zum Ehenamen kann ein gemeinsamer Name bestimmt werden, entweder der Geburtsname des Mannes oder der Frau. Selbst der Name aus einer Vorehe ist möglich.

    Derjenige, dessen Geburtsname nicht Ehename wird, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Das ist allerdings nicht möglich, wenn bereits der Ehename aus mehreren Namen besteht.

    Besteht der Name des Ehegatten, der von der Voranstellung oder Anfügung Gebrauch machen will, aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden.

    Bestimmen Sie bei der Eheschließung keinen Ehenamen, so führt jeder Ehegatte seinen zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen weiter. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, nach der Eheschließung einen gemeinsamen Namen zu bestimmen.

    Gemeinsame Kinder erhalten ebenfalls den gewählten Namen. Sprechen Sie uns einfach für weitere Informationen an.

    Das Trauzimmer

    Sie können in Küllstedt im Trauzimmern in den Hafen der Ehe einlaufen. Das dortige Trauzimmer ist frisch renoviert und erstrahlt in neuer Optik. Bis zu 20 Gäste finden neben dem Brautpaar und dem Standesbeamten im Obergeschoss Platz

    Gebühren für die Nutzung der Räumlichkeiten werden nicht erhoben.

    Oft werden besondere Wünsche hinsichtlich des Trauortes an das Standesamt Küllstedt gerichtet. Zum jetzigen Zeitpunkt sind Eheschließungen jedoch nur in dem Trauzimmer möglich, da die Räumlichkeiten gewidmet werden müssen.

    Geheiratet werden kann während der allgemeinen Öffnungszeiten des Küllstedter Standesamtes:

    Montag und Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr, nachmittags nach Absprache

    Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr

    Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

    Andere Termine nach Absprache möglich


    Wir möchten Sie jedoch darum bitten, auf das Reis werfen vor dem Haus zu verzichten.

    Ihre Standesbeamten in Küllstedt

    Adresse

    Hausanschrift

    Neue Straße 16

    37359 Küllstedt

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Di. 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:30 - 17:30 Uhr Fr. 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Herr Karl - Heinz Schaub (Amtsleiter)
    • Herr Andreas Jakobi (Amtsleiter)

    Formulare

    Merkblatt für Eheschließungen für Deutsche

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Folgende Dokumente werden zur Anmeldung der Eheschließung benötigt:

    • wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass
      • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde der Hauptwohnung (in der Regel nicht älter als 4 Wochen)
    • wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
      • beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
    • wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
      • aktuelle Geburtsurkunde
    • wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
      • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
      • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
    • wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
      • die Eheurkunde oder
      • den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
      • die Sterbeurkunde des früheren Partners
    • erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
      • alle Heiratsurkunden
      • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
      • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
    • wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
      • Geburtsurkunden der Kinder und
      • Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht
    • bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
      • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
      • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
      • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde der Hauptwohnung (in der Regel nicht älter als 4 Wochen)
      • Geburtsurkunde
      • Ehefähigkeitszeugnis
      • Fremdsprachige Urkunden mit Übersetzung, falls nicht auf internationalem Vordruck

    Hinweise:

    Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

    Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

    • weitere Unterlagen:
      • Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

    Voraussetzungen

    Die Eheschließung können nur volljährige Personen anmelden. Zudem müssen die Eheschließenden ehemündig und geschäftsfähig sein. Bei fehlenden Sprachkenntnissen ist auf Veranlassung der Eheschließenden eine dolmetschende Person mitzubringen.

    • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
    • Mehrfachehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
    • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst  anerkannt werden, damit sie auch hier wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner gemeinsam das Standesamt Ihres Wohnsitzes auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
    • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann.
    • Sind die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Fristen

    Sind die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Kosten

    Die Kosten für die Anmeldung der Eheschließung und für die eigentliche Eheschließung sind abhängig vom Einzelfall und können variieren.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 10.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2023

    Stichwörter

    Vermählung, Marriage, Eheschließung, Lebensbund, Ehebund, Hochzeit, Standesamt, Ehevoraussetzungen, Heiraten, Aufgebot, Eheanmeldung, Trauzeugen, Trauung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de