• Endschütz (Landkreis Greiz, Thüringen)
Partnerschaft, Trennung und Scheidung Beratung

Ehescheidung

Hier erhalten Sie Informationen zur Ehescheidung.

Beschreibung

Eine Ehe kann nur vor Gericht geschieden werden und nur, wenn einer oder beide der Ehegatten dies beantragen. Es gilt das Zerrüttungsprinzip. Das bedeutet, wenn eine Ehe gescheitert ist, kann sie geschieden werden, unabhängig davon, welcher der Eheleute am Scheitern der Ehe schuld ist.

Das Scheitern einer Ehe wird unwiderlegbar vermutet, wenn die Ehegatten mindestens

  • ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen oder
  • drei Jahre getrennt leben, auch wenn der andere Ehegatte keine Scheidung will.

Im Vorfeld und als Voraussetzung einer Scheidung sind verschiedene Angelegenheiten zu regeln. Insbesondere müssen die Ehegatten erklären, ob sie sich über

-      die Wahrnehmung der elterlichen Sorge,

-      den Umgang und den Unterhalt für gemeinschaftliche minderjährige Kinder,

-      über den Ehegattenunterhalt,

-      den Verbleib der Ehewohnung und

-      die Aufteilung des Hausrats

geeinigt haben.

Zusammen mit der Scheidung wird zudem über den Versorgungsausgleich entschieden, d. h. über die Aufteilung der während der Ehezeit erworbenen Anrechte der Altersvorsorge, und gegebenenfalls über Güterrechtssachen, insbesondere den Zugewinnausgleich. Ausführliche Informationen und Hinweise erhalten Sie beim Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

Zuständigkeit

Der Ehescheidungsantrag ist beim zuständigen Amtsgericht einzureichen. Wenn Sie Beratungsbedarf zum Scheidungsverfahren und zu den Scheidungsfolgen haben, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

Ansprechpartner

Amtsgericht Gera

Adresse

Postanschrift

Postfach 16 61

07506 Gera

Hausanschrift

Rudolf-Diener-Str. 1

07545 Gera

Kontakt

Telefon Festnetz: 0365 834-0

Fax: 0365 834-2007

E-Mail: Poststelle@agg.thueringen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 30.06.2011

Technisch geändert am 06.07.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

Verfahrensablauf

Ein Ehescheidungsverfahren wird mit Einreichung des Ehescheidungsantrages beim Amtsgericht eingeleitet. Es besteht grundsätzlich für beide Ehegatten Anwaltspflicht, eine Ausnahme gilt bei der einvernehmlichen Scheidung, bei der ein Ehegatte die Zustimmung zu der Scheidung ohne anwaltliche Vertretung erklären kann. Das Familiengericht führt Ermittlungen zum Versorgungsausgleich durch und bestimmt sodann einen Termin zur mündlichen Verhandlung. In dem Termin werden die Ehegatten persönlich angehört. Liegen die Ehescheidungsvoraussetzungen vor, wird die Ehe durch Beschluss des Familiengerichts geschieden. Die Ehescheidung wird nach Ablauf der Rechtsmittelfristen rechtskräftig.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch TMMJV am 13.10.2021

Version

Technisch erstellt am 11.07.2006

Technisch geändert am 10.12.2024

Stichwörter

Eheaus, Trennung, Scheidung, Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten, Rechtsberatung, Schluss, Beendigung einer Ehe, Zerrüttung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024