Partnerschaft, Trennung und Scheidung Beratung

    Ehescheidung

    Hier erhalten Sie Informationen zur Ehescheidung.

    Beschreibung

    Eine Ehe kann nur vor Gericht geschieden werden und nur, wenn einer oder beide der Ehegatten dies beantragen. Es gilt das Zerrüttungsprinzip. Das bedeutet, wenn eine Ehe gescheitert ist, kann sie geschieden werden, unabhängig davon, welcher der Eheleute am Scheitern der Ehe schuld ist.

    Das Scheitern einer Ehe wird unwiderlegbar vermutet, wenn die Ehegatten mindestens

    • ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen oder
    • drei Jahre getrennt leben, auch wenn der andere Ehegatte keine Scheidung will.

    Im Vorfeld und als Voraussetzung einer Scheidung sind verschiedene Angelegenheiten zu regeln. Insbesondere müssen die Ehegatten erklären, ob sie sich über

    -      die Wahrnehmung der elterlichen Sorge,

    -      den Umgang und den Unterhalt für gemeinschaftliche minderjährige Kinder,

    -      über den Ehegattenunterhalt,

    -      den Verbleib der Ehewohnung und

    -      die Aufteilung des Hausrats

    geeinigt haben.

    Zusammen mit der Scheidung wird zudem über den Versorgungsausgleich entschieden, d. h. über die Aufteilung der während der Ehezeit erworbenen Anrechte der Altersvorsorge, und gegebenenfalls über Güterrechtssachen, insbesondere den Zugewinnausgleich. Ausführliche Informationen und Hinweise erhalten Sie beim Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

    Zuständigkeit

    Der Ehescheidungsantrag ist beim zuständigen Amtsgericht einzureichen. Wenn Sie Beratungsbedarf zum Scheidungsverfahren und zu den Scheidungsfolgen haben, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Rudolstadt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100 208

    07395 Rudolstadt

    Hausanschrift

    Marktstr. 54

    07407 Rudolstadt

    Kontakt

    Fax: 0361 5736-62131

    Telefon Festnetz: 0361 5735-62000

    E-Mail: agrud.poststelle@justiz.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadtverwaltung Rudolstadt - Fachdienst Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 7

    07407 Rudolstadt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Markt, Ratsgasse und Töpfergasse
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Markt
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Breitscheidstraße 133
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Breitscheidstraße 133
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerservice: Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 14:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Samstag 09:00 - 12:00 Uhr abweichende Öffnungszeiten des Standesamtes: Dienstag: 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 18:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr abweichende Öffnungszeiten der Wohngeldstelle (Außenstelle Breitscheidstraße 133) Dienstag: 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminabsprache) Donnerstag: 09:00 - 18:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminabsprache) Wichtiger Hinweis: Im Moment ist der Zugang im Gebäude Breitscheidstraße 133 mittels Aufzug nicht möglich (Stand 10/2024). Bitte wenden Sie sich bei Bedarf zwecks Absprache an die zuständige Stelle! Vielen Dank für Ihr Verständnis!

    Kontakt

    Fax: +49 3672 486329

    Telefon Festnetz: +49 3672 486320

    E-Mail: buergerservice@rudolstadt.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Rudolstadt

    Empfänger: Stadt Rudolstadt

    IBAN: DE48 8309 4454 0303 0130 31

    BIC: GENODEF1RUJ

    Bankinstitut: Volksbank Gera-Jena-Rudolstadt e.G.

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Verfahrensablauf

    Ein Ehescheidungsverfahren wird mit Einreichung des Ehescheidungsantrages beim Amtsgericht eingeleitet. Es besteht grundsätzlich für beide Ehegatten Anwaltspflicht, eine Ausnahme gilt bei der einvernehmlichen Scheidung, bei der ein Ehegatte die Zustimmung zu der Scheidung ohne anwaltliche Vertretung erklären kann. Das Familiengericht führt Ermittlungen zum Versorgungsausgleich durch und bestimmt sodann einen Termin zur mündlichen Verhandlung. In dem Termin werden die Ehegatten persönlich angehört. Liegen die Ehescheidungsvoraussetzungen vor, wird die Ehe durch Beschluss des Familiengerichts geschieden. Die Ehescheidung wird nach Ablauf der Rechtsmittelfristen rechtskräftig.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch TMMJV am 13.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Scheidung, Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten, Rechtsberatung, Schluss, Eheaus, Beendigung einer Ehe, Trennung, Zerrüttung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de