Ehescheidung
Hier erhalten Sie Informationen zur Ehescheidung.
Beschreibung
Eine Ehe kann nur vor Gericht geschieden werden und nur, wenn einer oder beide der Ehegatten dies beantragen. Es gilt das Zerrüttungsprinzip. Das bedeutet, wenn eine Ehe gescheitert ist, kann sie geschieden werden, unabhängig davon, welcher der Eheleute am Scheitern der Ehe schuld ist.
Das Scheitern einer Ehe wird unwiderlegbar vermutet, wenn die Ehegatten mindestens
- ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen oder
- drei Jahre getrennt leben, auch wenn der andere Ehegatte keine Scheidung will.
Im Vorfeld und als Voraussetzung einer Scheidung sind verschiedene Angelegenheiten zu regeln. Insbesondere müssen die Ehegatten erklären, ob sie sich über
- die Wahrnehmung der elterlichen Sorge,
- den Umgang und den Unterhalt für gemeinschaftliche minderjährige Kinder,
- über den Ehegattenunterhalt,
- den Verbleib der Ehewohnung und
- die Aufteilung des Hausrats
geeinigt haben.
Zusammen mit der Scheidung wird zudem über den Versorgungsausgleich entschieden, d. h. über die Aufteilung der während der Ehezeit erworbenen Anrechte der Altersvorsorge, und gegebenenfalls über Güterrechtssachen, insbesondere den Zugewinnausgleich. Ausführliche Informationen und Hinweise erhalten Sie beim Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.
Zuständigkeit
Der Ehescheidungsantrag ist beim zuständigen Amtsgericht einzureichen. Wenn Sie Beratungsbedarf zum Scheidungsverfahren und zu den Scheidungsfolgen haben, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.
Ansprechpartner
Amtsgericht Rudolstadt
Adresse
Postanschrift
Postfach 100 208
07395 Rudolstadt
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stadtverwaltung Rudolstadt - Fachdienst Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Breitscheidstraße 133
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Markt
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz: Breitscheidstraße 133
Gebühren: nein
Parkplatz: Markt, Ratsgasse und Töpfergasse
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bürgerservice: Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 14:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Samstag 09:00 - 12:00 Uhr abweichende Öffnungszeiten des Standesamtes: Dienstag: 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 18:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr abweichende Öffnungszeiten der Wohngeldstelle (Außenstelle Breitscheidstraße 133) Dienstag: 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminabsprache) Donnerstag: 09:00 - 18:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminabsprache)
Kontakt
Bankverbindung
Stadt Rudolstadt
Empfänger: Stadt Rudolstadt
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BIC: GENODEF1RUJ
Bankinstitut: Volksbank Gera-Jena-Rudolstadt e.G.
Verfahrensablauf
Ein Ehescheidungsverfahren wird mit Einreichung des Ehescheidungsantrages beim Amtsgericht eingeleitet. Es besteht grundsätzlich für beide Ehegatten Anwaltspflicht, eine Ausnahme gilt bei der einvernehmlichen Scheidung, bei der ein Ehegatte die Zustimmung zu der Scheidung ohne anwaltliche Vertretung erklären kann. Das Familiengericht führt Ermittlungen zum Versorgungsausgleich durch und bestimmt sodann einen Termin zur mündlichen Verhandlung. In dem Termin werden die Ehegatten persönlich angehört. Liegen die Ehescheidungsvoraussetzungen vor, wird die Ehe durch Beschluss des Familiengerichts geschieden. Die Ehescheidung wird nach Ablauf der Rechtsmittelfristen rechtskräftig.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch TMMJV am 13.10.2021