Partnerschaft, Trennung und Scheidung Beratung

    Ehescheidung

    Hier erhalten Sie Informationen zur Ehescheidung.

    Beschreibung

    Eine Ehe kann nur vor Gericht geschieden werden und nur, wenn einer oder beide der Ehegatten dies beantragen. Es gilt das Zerrüttungsprinzip. Das bedeutet, wenn eine Ehe gescheitert ist, kann sie geschieden werden, unabhängig davon, welcher der Eheleute am Scheitern der Ehe schuld ist.

    Das Scheitern einer Ehe wird unwiderlegbar vermutet, wenn die Ehegatten mindestens

    • ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen oder
    • drei Jahre getrennt leben, auch wenn der andere Ehegatte keine Scheidung will.

    Im Vorfeld und als Voraussetzung einer Scheidung sind verschiedene Angelegenheiten zu regeln. Insbesondere müssen die Ehegatten erklären, ob sie sich über

    -      die Wahrnehmung der elterlichen Sorge,

    -      den Umgang und den Unterhalt für gemeinschaftliche minderjährige Kinder,

    -      über den Ehegattenunterhalt,

    -      den Verbleib der Ehewohnung und

    -      die Aufteilung des Hausrats

    geeinigt haben.

    Zusammen mit der Scheidung wird zudem über den Versorgungsausgleich entschieden, d. h. über die Aufteilung der während der Ehezeit erworbenen Anrechte der Altersvorsorge, und gegebenenfalls über Güterrechtssachen, insbesondere den Zugewinnausgleich. Ausführliche Informationen und Hinweise erhalten Sie beim Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

    Zuständigkeit

    Der Ehescheidungsantrag ist beim zuständigen Amtsgericht einzureichen. Wenn Sie Beratungsbedarf zum Scheidungsverfahren und zu den Scheidungsfolgen haben, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Rudolstadt

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 100 208

    07395 Rudolstadt

    Hausanschrift

    Marktstr. 54

    07407 Rudolstadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 5735-62000

    Fax: 0361 5736-62131

    E-Mail: agrud.poststelle@justiz.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 01.02.2007 (von: Cornelia Döhler)

    Technisch geändert am 06.07.2023 (von: Endler, Michaela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Stadtverwaltung Rudolstadt - Fachdienst Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 7

    07407 Rudolstadt

    Behindertenparkplatz: Breitscheidstraße 133
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Markt
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Breitscheidstraße 133
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Markt, Ratsgasse und Töpfergasse
    Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerservice: Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 14:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Samstag 09:00 - 12:00 Uhr abweichende Öffnungszeiten des Standesamtes: Dienstag: 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 18:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr abweichende Öffnungszeiten der Wohngeldstelle (Außenstelle Breitscheidstraße 133) Dienstag: 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminabsprache) Donnerstag: 09:00 - 18:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminabsprache)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3672 486320

    Fax: +49 3672 486329

    E-Mail: buergerservice@rudolstadt.de

    De-Mail: stadt-rudolstadt@rudolstadt.de-mail.de

    Bankverbindung

    Stadt Rudolstadt

    Empfänger: Stadt Rudolstadt

    IBAN: DE48 8309 4454 0303 0130 31

    BIC: GENODEF1RUJ

    Bankinstitut: Volksbank Gera-Jena-Rudolstadt e.G.

    Version

    Technisch erstellt am 30.01.2008 (von: Beate Rothe)

    Technisch geändert am 27.11.2024 (von: Leistner, Susanne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

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    Sprache: en

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    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Verfahrensablauf

    Ein Ehescheidungsverfahren wird mit Einreichung des Ehescheidungsantrages beim Amtsgericht eingeleitet. Es besteht grundsätzlich für beide Ehegatten Anwaltspflicht, eine Ausnahme gilt bei der einvernehmlichen Scheidung, bei der ein Ehegatte die Zustimmung zu der Scheidung ohne anwaltliche Vertretung erklären kann. Das Familiengericht führt Ermittlungen zum Versorgungsausgleich durch und bestimmt sodann einen Termin zur mündlichen Verhandlung. In dem Termin werden die Ehegatten persönlich angehört. Liegen die Ehescheidungsvoraussetzungen vor, wird die Ehe durch Beschluss des Familiengerichts geschieden. Die Ehescheidung wird nach Ablauf der Rechtsmittelfristen rechtskräftig.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch TMMJV am 13.10.2021

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)