• Reichstädt (Landkreis Greiz, Thüringen)
Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

Ehefähigkeitszeugnis ausstellen

Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, dann benötigen Sie gegebenenfalls ein Ehefähigkeitszeugnis. Dies müssen Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.

Beschreibung

Ein Ehefähigkeitszeugnis wird vom Standesamt des Wohnsitzes für deutsche Staatsangehörige zur Eheschließung im Ausland ausgestellt. Hat der Eheschließende weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist das Standesamt des letzten gewöhnlichen Aufenthalts für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig. Hat sich der Eheschließende niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
 
Erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld der Eheschließung bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob dort zur Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt wird.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes.

Hat der Eheschließende weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist das Standesamt des letzten gewöhnlichen Aufenthalts für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig. Hat sich der Eheschließende niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Ansprechpartner

Verwaltungsgemeinschaft Am Brahmetal

Adresse

Hausanschrift

Dorfstraße 17

07580 Großenstein

Kontakt

E-Mail: vg.brahmetal@t-online.de

Fax: 066602 332-33

Telefon Festnetz: 066602 332-0

Version

Technisch erstellt am 04.04.2007

Technisch geändert am 06.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Stadtverwaltung Ronneburg - Standesamt

Adresse

Hausanschrift

Markt 1-2

07580 Ronneburg

Kein Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr ; Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 036602 536-21

Fax: 036602 536-100

E-Mail: standesamt@ronneburg.de

Bankverbindung

Stadtverwaltung Ronneburg

Empfänger: Stadtverwaltung Ronneburg

IBAN: DE54 8305 0000 0000 2204 69

BIC: HELADEF1GER

Bankinstitut: Sparkasse Gera-Greiz

Version

Technisch erstellt am 20.01.2009

Technisch geändert am 06.02.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen vorzulegen sind, erfahren Sie beim zuständigen Standesamt.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Bitte kontaktieren Sie das für Sie zuständige Standesamt. Sofern dieses einen Online-Dienst zur Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses anbietet, können Sie darüber Ihren Antrag beziehungsweise Ihre Unterlagen einreichen.  

Kosten

In Thüringen kostet die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses 50 Euro, wenn dabei ausländisches Recht zu beachten ist 100 Euro.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 13.11.2024

Version

Technisch erstellt am 11.07.2006

Technisch geändert am 10.12.2024

Stichwörter

Bescheinigung, Eheschließung im Ausland, Heimataufgebot, Ehefähigkeit, Ledigkeitsbescheinigung, Eheunbedenklichkeitsbescheinigung, Hochzeit im Ausland, Hochzeit, Ausland, Ehe, Ehefähigkeitszeugnis, ehefähig, Heirat, Zeugnis, Ledigkeitsnachweis, Vermählung, Ausländer, Marriage, Heiratsgenehmigung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024