Ehefähigkeitszeugnis ausstellen
Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, dann benötigen Sie gegebenenfalls ein Ehefähigkeitszeugnis. Dies müssen Sie beim Standesamt beantragen
Beschreibung
Ein Ehefähigkeitszeugnis wird vom Standesamt des Wohnsitzes für deutsche Staatsangehörige zur Eheschließung im Ausland ausgestellt.
Erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld der Eheschließung bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob dort zur Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ronneburg - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Ronneburg/Thür. - Zeitzerstrasse
Linie:- Bus: Gera - Beiersdorf
- Haltestelle: Haltepunkt Ronneburg/Thür. - Markt
Linien:- Bus: Gera - Friedmannsdorf
- Bus: Gera - Altenburg
- Bus: Gera - Haselbach
- Bus: Gera - Zwickau
- Haltestelle: Haltepunkt Ronneburg/Thür. - Bahnhofstrasse
Linien:- Regionalbahn: Gera - Altenburg
- Regionalbahn: Gera - Gößnitz
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Herr Regel
Internet
Bankverbindung
Stadtverwaltung Ronneburg
Empfänger: Stadtverwaltung Ronneburg
IBAN: DE54 8305 0000 0000 2204 69
BIC: HELADEF1GER
Bankinstitut: Sparkasse Gera-Greiz
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen vorzulegen sind, erfahren Sie beim jeweiligen Standesamt.
Kosten
In Thüringen kostet die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses 50 Euro, wenn dabei ausländisches Recht zu beachten ist 100 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch TMIK am 15.10.2021
Stichwörter
Ledigkeitsbescheinigung, Eheschließung im Ausland, Ehe, Heimataufgebot, Zeugnis, Heiratsgenehmigung, Ausland, Ausländer, Vermählung, Bescheinigung, Eheunbedenklichkeitsbescheinigung, Ehefähigkeitszeugnis, ehefähig, Heirat, Hochzeit, Marriage, Hochzeit im Ausland, Ledigkeitsnachweis, Ehefähigkeit