Ehefähigkeitszeugnis ausstellen
Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, dann benötigen Sie gegebenenfalls ein Ehefähigkeitszeugnis. Dies müssen Sie beim Standesamt beantragen
Beschreibung
Ein Ehefähigkeitszeugnis wird vom Standesamt des Wohnsitzes für deutsche Staatsangehörige zur Eheschließung im Ausland ausgestellt.
Erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld der Eheschließung bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob dort zur Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Apolda - Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Schloßparkplatz
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Und nach Vereinbarung.
Kontakt
Fax: 03644 650449
Telefon Festnetz: 03644 650443(Frau Dedekind)
Telefon Festnetz: 03644 650441(Fr. Müller)
Telefon Festnetz: 03644 650444(Frau Kunze)
Telefon Festnetz: 03644 650440(Frau Müller-Bergner)
E-Mail: standesamt@apolda.de
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Bargeldzahlung
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen vorzulegen sind, erfahren Sie beim jeweiligen Standesamt.
Kosten
In Thüringen kostet die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses 50 Euro, wenn dabei ausländisches Recht zu beachten ist 100 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch TMIK am 15.10.2021
Stichwörter
Ledigkeitsbescheinigung, Eheschließung im Ausland, Ehe, Heimataufgebot, Zeugnis, Heiratsgenehmigung, Ausland, Ausländer, Vermählung, Bescheinigung, Eheunbedenklichkeitsbescheinigung, Ehefähigkeitszeugnis, ehefähig, Heirat, Hochzeit, Marriage, Hochzeit im Ausland, Ledigkeitsnachweis, Ehefähigkeit