Ehefähigkeitszeugnis ausstellen
Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, dann benötigen Sie gegebenenfalls ein Ehefähigkeitszeugnis. Dies müssen Sie beim Standesamt beantragen
Beschreibung
Ein Ehefähigkeitszeugnis wird vom Standesamt des Wohnsitzes für deutsche Staatsangehörige zur Eheschließung im Ausland ausgestellt.
Erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld der Eheschließung bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob dort zur Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Stadtilm - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Annette Lenhardt (Sachbearbeiterin)
Herr Frank Hofmann (Hauptamtsleiter)
Telefon Festnetz: 03629 6688-21
E-Mail: frank.hofmann@stadtilm.de
Internet
Bankverbindung
Stadtverwaltung Stadtilm
Empfänger: Stadtverwaltung Stadtilm
IBAN: DE55 8405 1010 1820 0000 24
BIC: HELADEF1ILK
Bankinstitut: Sparkasse Arnstadt-Ilmenau
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen vorzulegen sind, erfahren Sie beim jeweiligen Standesamt.
Kosten
In Thüringen kostet die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses 50 Euro, wenn dabei ausländisches Recht zu beachten ist 100 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch TMIK am 15.10.2021
Stichwörter
Ledigkeitsbescheinigung, Eheschließung im Ausland, Ehe, Heimataufgebot, Zeugnis, Heiratsgenehmigung, Ausland, Ausländer, Vermählung, Bescheinigung, Eheunbedenklichkeitsbescheinigung, Ehefähigkeitszeugnis, ehefähig, Heirat, Hochzeit, Marriage, Hochzeit im Ausland, Ledigkeitsnachweis, Ehefähigkeit