Ehefähigkeitszeugnis ausstellen
Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, dann benötigen Sie gegebenenfalls ein Ehefähigkeitszeugnis. Dies müssen Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.
Beschreibung
Ein Ehefähigkeitszeugnis wird vom Standesamt des Wohnsitzes für deutsche Staatsangehörige zur Eheschließung im Ausland ausgestellt. Hat der Eheschließende weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist das Standesamt des letzten gewöhnlichen Aufenthalts für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig. Hat sich der Eheschließende niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld der Eheschließung bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob dort zur Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes.
Hat der Eheschließende weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist das Standesamt des letzten gewöhnlichen Aufenthalts für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig. Hat sich der Eheschließende niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Feldstein - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Parkplatz am Rathaus auf dem Markt
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Bahnhof Themar
Zentrale Haltestelle Themar
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr und nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 036873 68820
E-Mail: standesamt@vg-feldstein.de
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Überweisung, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Die Verwaltungsgemeinschaft Feldstein ist Verwaltungsbehörde für die Gemeinden Ahlstädt, Beinerstadt, Bischofrod, Dingsleben, Ehrenberg, Eichenberg, Grimmelshausen, Grub, Henfstädt, Kloster Veßra, Marisfeld, Oberstadt, Reurieth, Schmeheim, St. Bernhardt und der Stadt Themar
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen vorzulegen sind, erfahren Sie beim zuständigen Standesamt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bitte kontaktieren Sie das für Sie zuständige Standesamt. Sofern dieses einen Online-Dienst zur Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses anbietet, können Sie darüber Ihren Antrag beziehungsweise Ihre Unterlagen einreichen.
Kosten
In Thüringen kostet die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses 50 Euro, wenn dabei ausländisches Recht zu beachten ist 100 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 13.11.2024