Ehefähigkeitszeugnis ausstellen
Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, dann benötigen Sie gegebenenfalls ein Ehefähigkeitszeugnis. Dies müssen Sie beim Standesamt beantragen
Beschreibung
Ein Ehefähigkeitszeugnis wird vom Standesamt des Wohnsitzes für deutsche Staatsangehörige zur Eheschließung im Ausland ausgestellt.
Erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld der Eheschließung bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob dort zur Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück - Standesamt
Adresse
Postanschrift
Puschkinplatz 1
99638 Kindelbrück
Öffnungszeiten
Dienstag: 09.00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr Oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung!
Kontakt
Telefon Festnetz: 036375 510-0
E-Mail: poststelle@vg-kindelbrueck.de
Kontaktperson
Frau N. Weiße
Postanschrift
Puschkinplatz 1
99638 Kindelbrück
Telefon Festnetz: 036375 510-20
E-Mail: n.weisze@vg-kindelbrueck.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen vorzulegen sind, erfahren Sie beim jeweiligen Standesamt.
Kosten
In Thüringen kostet die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses 50 Euro, wenn dabei ausländisches Recht zu beachten ist 100 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch TMIK am 15.10.2021
Stichwörter
Zeugnis, Ausland, Ledigkeitsnachweis, Vermählung, Marriage, Eheunbedenklichkeitsbescheinigung, Ledigkeitsbescheinigung, Ausländer, Ehefähigkeitszeugnis, ehefähig, Ehe, Bescheinigung, Heirat, Hochzeit, Eheschließung im Ausland, Hochzeit im Ausland, Heimataufgebot, Ehefähigkeit, Heiratsgenehmigung