Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

    Ehefähigkeitszeugnis ausstellen

    Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, dann benötigen Sie gegebenenfalls ein Ehefähigkeitszeugnis. Dies müssen Sie beim Standesamt beantragen

    Beschreibung

    Ein Ehefähigkeitszeugnis wird vom Standesamt des Wohnsitzes für deutsche Staatsangehörige zur  Eheschließung im Ausland ausgestellt.
     
    Erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld der Eheschließung bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob dort zur Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Sömmerda

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 3-4

    99610 Sömmerda

    Parkplätze

    • Parkplatz: hinter dem Rathaus / Obermarkt
      Anzahl: 15  Gebühren: ja

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Poststraße 1

    99610 Sömmerda

    Parkplätze

    • Parkplatz: hinter dem Rathaus / Obermarkt
      Anzahl: 15  Gebühren: ja

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03634 3500

    Fax: 03634 621477

    E-Mail: buergerservice@stadtsoemmerda.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung, Bargeldlose Zahlung, Lastschriftverfahren, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen vorzulegen sind, erfahren Sie beim jeweiligen Standesamt.

    Kosten

    In Thüringen kostet die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses 50 Euro, wenn dabei ausländisches Recht zu beachten ist 100 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch TMIK am 15.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Zeugnis, Ausland, Ledigkeitsnachweis, Vermählung, Marriage, Eheunbedenklichkeitsbescheinigung, Ledigkeitsbescheinigung, Ausländer, Ehefähigkeitszeugnis, ehefähig, Ehe, Bescheinigung, Heirat, Hochzeit, Eheschließung im Ausland, Hochzeit im Ausland, Heimataufgebot, Ehefähigkeit, Heiratsgenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English