Ehefähigkeitszeugnis ausstellen
Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, dann benötigen Sie gegebenenfalls ein Ehefähigkeitszeugnis. Dies müssen Sie beim Standesamt beantragen
Beschreibung
Ein Ehefähigkeitszeugnis wird vom Standesamt des Wohnsitzes für deutsche Staatsangehörige zur Eheschließung im Ausland ausgestellt.
Erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld der Eheschließung bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob dort zur Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Friedrichroda - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 14:00 - 16:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Hinweis: und nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: +49 3623 330-211
Telefon Festnetz: +49 3623 330-105
Telefon Festnetz: +49 3623 330-103
E-Mail: standesamt@friedrichroda.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Klassische Kreditkarte, Girocard
Bankverbindung
Stadt Friedrichroda
Empfänger: Stadt Friedrichroda
IBAN: DE02 8205 2020 0400 0000 40
BIC: HELADEF1GTH
Bankinstitut: Kreissparkasse Gotha
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen vorzulegen sind, erfahren Sie beim jeweiligen Standesamt.
Kosten
In Thüringen kostet die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses 50 Euro, wenn dabei ausländisches Recht zu beachten ist 100 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch TMIK am 15.10.2021
Stichwörter
Zeugnis, Ausland, Ledigkeitsnachweis, Vermählung, Marriage, Eheunbedenklichkeitsbescheinigung, Ledigkeitsbescheinigung, Ausländer, Ehefähigkeitszeugnis, ehefähig, Ehe, Bescheinigung, Heirat, Hochzeit, Eheschließung im Ausland, Hochzeit im Ausland, Heimataufgebot, Ehefähigkeit, Heiratsgenehmigung