Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

    Ehefähigkeitszeugnis ausstellen

    Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, dann benötigen Sie gegebenenfalls ein Ehefähigkeitszeugnis. Dies müssen Sie beim Standesamt beantragen

    Beschreibung

    Ein Ehefähigkeitszeugnis wird vom Standesamt des Wohnsitzes für deutsche Staatsangehörige zur  Eheschließung im Ausland ausgestellt.
     
    Erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld der Eheschließung bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob dort zur Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Geisa

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 27

    36419 Geisa

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Schlossplatz
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Marktplatz 27

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036967 690

    Fax: 036967 69-119

    E-Mail: info@geisa.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Barrierefreier Zugang von der Rückseite des Rathauses

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadtverwaltung Geisa - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 27

    36419 Geisa

    Parkplätze

    • Parkplatz: Schlossplatz
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Marktplatz
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Schlossplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Marktplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Athanasius-Kircher-Straße

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Zur Beurkundung von Sterbefällen zusätzlich geöffnet: Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr sowie nach Terminvereinbarung Für Anmeldungen zur Eheschließungen wird Terminvereinbarung empfohlen, um Wartezeiten zu vermeiden.

    Kontakt

    Fax: 036967 69-119

    Telefon Festnetz: 036967 69-131

    E-Mail: moeller_s@geisa.de

    E-Mail: standesamt@geisa.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Barrierefreier Zugang von der Rückseite des Rathauses.

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen vorzulegen sind, erfahren Sie beim jeweiligen Standesamt.

    Kosten

    In Thüringen kostet die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses 50 Euro, wenn dabei ausländisches Recht zu beachten ist 100 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch TMIK am 15.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Heimataufgebot, Heiratsgenehmigung, Hochzeit im Ausland, Vermählung, Ehe, Ehefähigkeitszeugnis, Ausland, ehefähig, Ehefähigkeit, Ausländer, Hochzeit, Ledigkeitsbescheinigung, Ledigkeitsnachweis, Heirat, Zeugnis, Marriage, Eheunbedenklichkeitsbescheinigung, Bescheinigung, Eheschließung im Ausland

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English