Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

    Ehefähigkeitszeugnis ausstellen

    Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, dann benötigen Sie gegebenenfalls ein Ehefähigkeitszeugnis. Dies müssen Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Ein Ehefähigkeitszeugnis wird vom Standesamt des Wohnsitzes für deutsche Staatsangehörige zur Eheschließung im Ausland ausgestellt. Hat der Eheschließende weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist das Standesamt des letzten gewöhnlichen Aufenthalts für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig. Hat sich der Eheschließende niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
     
    Erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld der Eheschließung bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob dort zur Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes.

    Hat der Eheschließende weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist das Standesamt des letzten gewöhnlichen Aufenthalts für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig. Hat sich der Eheschließende niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Nordhausen - Sachgebiet Standesamt

    Adresse

    Postanschrift

    Markt 1

    99734 Nordhausen

    Hausanschrift

    Markt 15

    99734 Nordhausen

    Besucheradresse - Neues Rathaus

    Parkplatz: Parkhaus Nikolaiplatz
    Anzahl: 25
    Gebühren: ja

    Haltestelle Kornmarkt

    Bus: Linie F

    Straßenbahn: Linien 1, 2 und 10

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Zugang zum Fahrstuhl im Gebäude über den Treppenlift am Eingang.

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 15:30 Uhr Di. 08:30 - 15:30 Uhr Mi. 08:00 - 15:30 Uhr (nur nach Vereinbarung) Do. 08:30 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Der Bürgerservice hat jeden  1. Samstag im Monat   10:00 - 12:00 Uhr geöffnet.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3631 696-9416

    Fax: +49 3631 696-835(Wir weisen Sie darauf hin, dass der Versand von personenbezogenen Daten per Fax kein sicherer Versand ist. Nutzen Sie hierfür bitte den Link per TeamBeam, per verschlüsselter E-Mail oder den Postweg.)

    E-Mail: standesamt@nordhausen.de(Für größere Dateien und personenbezogene Daten nutzen Sie bitte den Link zu TeamBeam.)

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: giropay, Mastercard, Mastercard, Visa Karte, Paypal, paydirekt

    Bankverbindung

    Stadt Nordhausen

    Empfänger: Stadt Nordhausen

    IBAN: DE61 8205 4052 0030 1907 00

    BIC: HELADEF1NOR

    Bankinstitut: Kreissparkasse Nordhausen

    Stichwörter

    Personenstandsbehörde, Standesamt

    Version

    Technisch erstellt am 12.08.2021 (von: Gürtler, Marcel)

    Technisch geändert am 06.02.2024 (von: Wengler, Holger)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen vorzulegen sind, erfahren Sie beim zuständigen Standesamt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bitte kontaktieren Sie das für Sie zuständige Standesamt. Sofern dieses einen Online-Dienst zur Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses anbietet, können Sie darüber Ihren Antrag beziehungsweise Ihre Unterlagen einreichen.  

    Kosten

    In Thüringen kostet die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses 50 Euro, wenn dabei ausländisches Recht zu beachten ist 100 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 13.11.2024

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 14.11.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)