Ehefähigkeitszeugnis ausstellen
Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, dann benötigen Sie gegebenenfalls ein Ehefähigkeitszeugnis. Dies müssen Sie beim Standesamt beantragen
Beschreibung
Ein Ehefähigkeitszeugnis wird vom Standesamt des Wohnsitzes für deutsche Staatsangehörige zur Eheschließung im Ausland ausgestellt.
Erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld der Eheschließung bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob dort zur Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ellrich - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kornelia Engelmann
Internet
Bankverbindung
Stadt Ellrich
Empfänger: Stadt Ellrich
IBAN: DE18 2689 1484 0900 1000 00
BIC: GENODEF1OHA
Bankinstitut: Volksbank im Harz
Stadt Ellrich
Empfänger: Stadt Ellrich
IBAN: DE60 8205 4052 0035 0403 30
BIC: HELADEF1NOR
Bankinstitut: Kreissparkasse Nordhausen
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen vorzulegen sind, erfahren Sie beim jeweiligen Standesamt.
Kosten
In Thüringen kostet die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses 50 Euro, wenn dabei ausländisches Recht zu beachten ist 100 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch TMIK am 15.10.2021
Stichwörter
Zeugnis, Ausland, Ledigkeitsnachweis, Vermählung, Marriage, Eheunbedenklichkeitsbescheinigung, Ledigkeitsbescheinigung, Ausländer, Ehefähigkeitszeugnis, ehefähig, Ehe, Bescheinigung, Heirat, Hochzeit, Eheschließung im Ausland, Hochzeit im Ausland, Heimataufgebot, Ehefähigkeit, Heiratsgenehmigung