Ehefähigkeitszeugnis ausstellen
Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, dann benötigen Sie gegebenenfalls ein Ehefähigkeitszeugnis. Dies müssen Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.
Beschreibung
Ein Ehefähigkeitszeugnis wird vom Standesamt des Wohnsitzes für deutsche Staatsangehörige zur Eheschließung im Ausland ausgestellt. Hat der Eheschließende weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist das Standesamt des letzten gewöhnlichen Aufenthalts für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig. Hat sich der Eheschließende niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld der Eheschließung bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob dort zur Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes.
Hat der Eheschließende weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist das Standesamt des letzten gewöhnlichen Aufenthalts für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig. Hat sich der Eheschließende niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Weimar - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Herderplatz
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Graben
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Goetheplatz/Zentrum
Bus: Goetheplatz/Zentrum
Postanschrift
99401 Weimar
Postanschrift
Postfach 2014
99401 Weimar
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 – 12:00 Uhr (Telefonische Erreichbarkeit) Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr Mittwoch: 09:00 – 12:00 Uhr (Telefonische Erreichbarkeit) Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 15:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Vorsprachen im Standesamt erfolgen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen vorzulegen sind, erfahren Sie beim zuständigen Standesamt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bitte kontaktieren Sie das für Sie zuständige Standesamt. Sofern dieses einen Online-Dienst zur Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses anbietet, können Sie darüber Ihren Antrag beziehungsweise Ihre Unterlagen einreichen.
Kosten
In Thüringen kostet die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses 50 Euro, wenn dabei ausländisches Recht zu beachten ist 100 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 13.11.2024