Ehefähigkeitszeugnis ausstellen
Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, dann benötigen Sie gegebenenfalls ein Ehefähigkeitszeugnis. Dies müssen Sie beim Standesamt beantragen
Beschreibung
Ein Ehefähigkeitszeugnis wird vom Standesamt des Wohnsitzes für deutsche Staatsangehörige zur Eheschließung im Ausland ausgestellt.
Erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld der Eheschließung bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob dort zur Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Weimar - Standesamt
Beschreibung
Bis auf Weiteres können alle Vorsprachen im Standesamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Graben
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Herderplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Goetheplatz/Zentrum
Linie:- Bus: Goetheplatz/Zentrum
Postfachadresse
Postfach 2014
99401 Weimar
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Bis auf Weiteres können alle Vorsprachen im Standesamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Kontakt
Kontaktperson
Frau A. Brauer
Telefon Festnetz: 03643 762-636
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen vorzulegen sind, erfahren Sie beim jeweiligen Standesamt.
Kosten
In Thüringen kostet die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses 50 Euro, wenn dabei ausländisches Recht zu beachten ist 100 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch TMIK am 15.10.2021
Stichwörter
Ledigkeitsbescheinigung, Eheschließung im Ausland, Ehe, Heimataufgebot, Zeugnis, Heiratsgenehmigung, Ausland, Ausländer, Vermählung, Bescheinigung, Eheunbedenklichkeitsbescheinigung, Ehefähigkeitszeugnis, ehefähig, Heirat, Hochzeit, Marriage, Hochzeit im Ausland, Ledigkeitsnachweis, Ehefähigkeit