Dienstführerschein in allgemeinen Führerschein (EU-Führerschein) umschreiben lassen
Hier erhalten Sie Informationen zur Umschreibung eines Dienstführerscheins in einen regulären Führerschein.
Beschreibung
Wenn Sie einen Dienstführerschein besitzen, können Sie diesen in eine allgemeine Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) umschreiben lassen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt Ihres Hauptwohnsitzes.
Hinweise für Saale-Holzland-Kreis: SHK_FEB_SFE
- Online TerminvergabeZur Vermeidung von unnötigen Wartezeiten haben Sie hier die Möglichkeit online einen Termin zu reservieren.
Ansprechpartner
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Busbahnhof Schützenplatz
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Nutzen Sie hierfür kontaktlose Wege (Telefon, Post, Fax, E-Mail, Kfz-Online-Service) zur Kommunikation mit unserem Amt.
Kontakt
Fax: 036691 70-760
erforderliche Unterlagen
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Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt; Meldebescheinigung darf bei Antragstellung grundsätzlich nicht älter als 3 Monate sein))
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Führerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis
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Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
Einzelfallabhängig kann es erforderlich sein, dass von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zusätzliche Unterlagen gefordert werden.
Hinweise für Saale-Holzland-Kreis: SHK_FEB_SFE
Die Unterlagen zu den vorgenannten Klassen sind nur dann erforderlich, wenn die Dienstfahrerlaubnis bereits abgelaufen ist.
Die Meldebescheinigung darf bei der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein.
Die Unterlagen zu den vorgenannten Klassen sind nur dann erforderlich, wenn die Dienstfahrerlaubnis bereits abgelaufen ist.
Die Meldebescheinigung darf bei der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 01.09.2021