Dienstführerschein in allgemeinen Führerschein (EU-Führerschein) umschreiben lassen
Hier erhalten Sie Informationen zur Umschreibung eines Dienstführerscheins in einen regulären Führerschein.
Beschreibung
Wenn Sie einen Dienstführerschein besitzen, können Sie diesen in eine allgemeine Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) umschreiben lassen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt Ihres Hauptwohnsitzes.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Sonneberg - 1.36.3 Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Aus organisatorischen Gründen arbeitet die Fahrerlaubnisbehörde bis auf Weiteres ausschließlich nach vorheriger Terminvergabe. Die Terminvereinbarung ist unter den Rufnummern 03675/871-490, -503 und -280 oder per E-Mail an fahrerlaubnisbehoerde@lkson.de möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03675 871-490
Telefon Festnetz: 03675 871-503
Telefon Festnetz: 03675 871-280
Fax: 03675 871-488
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@lkson.de
Kontaktperson
Frau M. Lipfert
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Fax: 03675 871-404
Telefon Festnetz: 03675 871-280
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@lkson.de
Frau J. Eckardt
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Telefon Festnetz: 03675 871-503
Fax: 03675 871-404
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@lkson.de
Frau K. Jäger
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Fax: 03675 871-404
Telefon Festnetz: 03675 871-490
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@lkson.de
Internet
erforderliche Unterlagen
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Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt; Meldebescheinigung darf bei Antragstellung grundsätzlich nicht älter als 3 Monate sein))
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Führerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis
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Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
Einzelfallabhängig kann es erforderlich sein, dass von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zusätzliche Unterlagen gefordert werden.
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt; Meldebescheinigung darf bei Antragstellung grundsätzlich nicht älter als drei Monate sein))
Führerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis
Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
ggf. Dienstausweis
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 01.09.2021
Stichwörter
EU-Führerschein, allgemeine Fahrerlaubnis, EU-Fahrerlaubnis, Dienstführerschein, Führerschein, Fahrerlaubnis, Umwandlung Führerschein