Fahrerlaubnis Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

    Dienstführerschein in allgemeinen Führerschein (EU-Führerschein) umschreiben lassen

    Hier erhalten Sie Informationen zur Umschreibung eines Dienstführerscheins in einen regulären Führerschein.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Dienstführerschein besitzen, können Sie diesen in eine allgemeine Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) umschreiben lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt Ihres Hauptwohnsitzes.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Sonneberg - 1.36.3 Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 66

    96515 Sonneberg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Aus organisatorischen Gründen arbeitet die Fahrerlaubnisbehörde bis auf Weiteres ausschließlich nach vorheriger Terminvergabe. Die Terminvereinbarung ist unter den Rufnummern 03675/871-490, -503 und -280 oder per E-Mail an fahrerlaubnisbehoerde@lkson.de möglich.

    Kontakt

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@lkson.de

    Telefon Festnetz: 03675 871-280

    Telefon Festnetz: 03675 871-490

    Telefon Festnetz: 03675 871-503

    Fax: 03675 871-488

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 10.01.2008 (von: Uta Thees)

    Technisch geändert am 16.01.2025 (von: Webservice, Landkreis Sonneberg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt; Meldebescheinigung darf bei Antragstellung grundsätzlich nicht älter als 3 Monate sein))

    • Führerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis

    • Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

    Einzelfallabhängig kann es erforderlich sein, dass von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zusätzliche Unterlagen gefordert werden.

    Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg

    • Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt; Meldebescheinigung darf bei Antragstellung grundsätzlich nicht älter als drei Monate sein))

    • Führerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis

    • Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

    • ggf. Dienstausweis

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 01.09.2021

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    EU-Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis, Umwandlung Führerschein, Dienstführerschein, EU-Führerschein, allgemeine Fahrerlaubnis, Führerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024