Dienstführerschein in allgemeinen Führerschein (EU-Führerschein) umschreiben lassen
Hier erhalten Sie Informationen zur Umschreibung eines Dienstführerscheins in einen regulären Führerschein.
Beschreibung
Wenn Sie einen Dienstführerschein besitzen, können Sie diesen in eine allgemeine Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) umschreiben lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt Ihres Hauptwohnsitzes.
Ansprechpartner
Verkehrsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau R. Heinz (Sachbearbeiterin Führerscheinwesen)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03628 738-820
Frau C. Nilius (Sachbearbeiterin Führerscheinwesen)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03628 738-825
Frau A. Ruhe (Sachbearbeiterin Führerscheinwesen)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03628 738-821
Frau N. Warkentin (Sachgebietsleiterin Führerscheinwesen)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03628 738-822
erforderliche Unterlagen
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Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt; Meldebescheinigung darf bei Antragstellung grundsätzlich nicht älter als 3 Monate sein))
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Führerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis
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Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
Einzelfallabhängig kann es erforderlich sein, dass von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zusätzliche Unterlagen gefordert werden.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 01.09.2021
Stichwörter
EU-Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis, Umwandlung Führerschein, Dienstführerschein, EU-Führerschein, allgemeine Fahrerlaubnis, Führerschein