Dienstführerschein in allgemeinen Führerschein (EU-Führerschein) umschreiben lassen
Hier erhalten Sie Informationen zur Umschreibung eines Dienstführerscheins in einen regulären Führerschein.
Beschreibung
Wenn Sie einen Dienstführerschein besitzen, können Sie diesen in eine allgemeine Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) umschreiben lassen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt Ihres Hauptwohnsitzes.
Ansprechpartner
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen - Fachdienst Fahrerlaubniswesen
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30-12:00 Uhr Dienstag 08:30-12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30-12:00 Uhr und 13:00-17:30 Uhr Freitag 08:30-12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Empfänger: Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
IBAN: DE12 8405 0000 1305 0046 35
BIC: HELADEF1RRS
Bankinstitut: Rhön-Rennsteig-Sparkasse
erforderliche Unterlagen
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Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt; Meldebescheinigung darf bei Antragstellung grundsätzlich nicht älter als 3 Monate sein))
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Führerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis
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Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
Einzelfallabhängig kann es erforderlich sein, dass von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zusätzliche Unterlagen gefordert werden.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 01.09.2021