Fahrerlaubnis Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

    Dienstführerschein in allgemeinen Führerschein (EU-Führerschein) umschreiben lassen

    Hier erhalten Sie Informationen zur Umschreibung eines Dienstführerscheins in einen regulären Führerschein.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Dienstführerschein besitzen, können Sie diesen in eine allgemeine Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) umschreiben lassen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt Ihres Hauptwohnsitzes.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Schmalkalden-Meiningen - Fachdienst Fahrerlaubniswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Berkeser Straße 09

    98617 Meiningen

    OT Dreißigacker

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30-12:00 Uhr Dienstag 08:30-12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30-12:00 Uhr und 13:00-17:30 Uhr Freitag 08:30-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03693 8151-12

    Fax: 03693 8151-10

    E-Mail: fahrerlaubnis@lra-sm.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Schmalkalden-Meiningen

    Empfänger: Landratsamt Schmalkalden-Meiningen

    IBAN: DE12 8405 0000 1305 0046 35

    BIC: HELADEF1RRS

    Bankinstitut: Rhön-Rennsteig-Sparkasse

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009 (von: Harry Ellenberger)

    Technisch geändert am 24.01.2020 (von: Grobe, Christin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt; Meldebescheinigung darf bei Antragstellung grundsätzlich nicht älter als 3 Monate sein))

    • Führerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis

    • Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

    Einzelfallabhängig kann es erforderlich sein, dass von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zusätzliche Unterlagen gefordert werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 01.09.2021

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)