Dienstführerschein in allgemeinen Führerschein (EU-Führerschein) umschreiben lassen
Hier erhalten Sie Informationen zur Umschreibung eines Dienstführerscheins in einen regulären Führerschein.
Beschreibung
Wenn Sie einen Dienstführerschein besitzen, können Sie diesen in eine allgemeine Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) umschreiben lassen.
Hinweise für Erfurt: Umschreibung Dienstfahrerlaubnisse
Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis für Inhaber des Bundeswehrführerscheins und der Polizei
- Hauptwohnsitz muss in Erfurt sein
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Ansprechpartner - siehe unten. Bitte beachten Sie, dass es den Mitarbeitern während der Sprech- und Öffnungszeiten nicht immer möglich ist, alle telefonischen Anfragen zu bearbeiten.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt Ihres Hauptwohnsitzes.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Fahrerlaubnisangelegenheiten
Adresse
Besucheranschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Hauptbahnhof
Linie:- Bus: 9, 51, 60
- Haltestelle: Anger
Linie:- Straßenbahn: 2
- Haltestelle: Hauptbahnhof
Linie:- Straßenbahn: 1, 3, 4, 5, 6
- Haltestelle: Busbahnhof
Linie:- Bus: 52, 61, 155, 234/235
Kontakt
Kontaktperson
Fahrerlaubnisangelegenheiten A - Di
Telefon Festnetz: 0361 655-7533
Fahrerlaubnisangelegenheiten Dj - Hf
Telefon Festnetz: 0361 655-7577
Fahrerlaubnisangelegenheiten Hg - Lim
Telefon Festnetz: 0361 655-7573
Fahrerlaubnisangelegenheiten Lin - Ra
Telefon Festnetz: 0361 655-7542
Fahrerlaubnisangelegenheiten Rb - Sim
Telefon Festnetz: 0361 655-7552
Fahrerlaubnisangelegenheiten Sin - Z
Telefon Festnetz: 0361 655-7521
Internet
Formulare
Fahrerlaubnisangelegenheiten: Vollmacht für Fahrerlaubnis und Führerscheinangelegenheiten
Fahrerlaubnisangelegenheiten: Antrag auf Fahrerlaubnis
Terminvereinbarung Bürgerservice im Bürgeramt
erforderliche Unterlagen
-
Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt; Meldebescheinigung darf bei Antragstellung grundsätzlich nicht älter als 3 Monate sein))
-
Führerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis
-
Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
Einzelfallabhängig kann es erforderlich sein, dass von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zusätzliche Unterlagen gefordert werden.
Hinweise für Erfurt: Umschreibung Dienstfahrerlaubnisse
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen)
- gültige Dienstfahrerlaubnis oder Dienstaustrittsbescheinigung
- ggf. zivilen Führerschein - ist dieser nicht in Erfurt ausgestellt, ist ein Auszug aus der Führerscheinkartei der früheren Behörde erforderlich (außer wenn schon ein EU-Kartenführerschein vorhanden ist)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, kann bei Antragstellung durch Weiterleitung an Meldebehörde erfolgen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Erfurt: Umschreibung Dienstfahrerlaubnisse
- 59,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Erfurt: Umschreibung Dienstfahrerlaubnisse
Terminvergabe in der Führerscheinstelle
Derzeit ist im Bereich Fahrerlaubnisangelegenheiten grundsätzlich eine Bearbeitung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.Diesen vereinbaren Sie bitte online auf www.erfurt.de. Es wird darauf hingewiesen, dass immer vormittags zu den Öffnungszeiten der Führerscheinstelle je nach Personalstärke geprüft wird, ob weitere Termine für den jeweiligen Tag freigegeben werden und Sie somit auch kurzfristig für Ihre Anliegen einen Termin buchen können.
Für den Fall, das Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie den Termin bitte rechtzeitig vorher ab. Hierfür nutzen Sie bitte den Absage-Link in Ihrer Bestätigungsmail oder senden eine E-Mail an buergeramt@erfurt.de mit dem Betreff Terminabsage und unter Angabe Ihrer Termindaten (Name, Aufrufnummer, Tag und Uhrzeit).
Hinweis zum Datenschutz
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab dem 25.05.2018. Im Rahmen der Antragstellung müssen personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Ebenso gesetzlich geregelt ist die Löschung von Daten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie insbesondere im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der Fahrpersonalverordnung (FPersV), dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG), der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV). Ohne die erforderlichen Angaben können Anträge nicht bearbeitet werden.
Hinweis
- Wenn kein persönliches Erscheinen des Antragstellers möglich ist kann eine Antragstellung auch mittels schriftlicher Vollmacht durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Gleichzeitig muss das unterschriebene Formular zur Herstellung des Führerscheins vorliegen. Dieses ist bitte nur auf reinweißem Papier auszudrucken und vom Antragsteller mittig zu unterschreiben. Das Passfoto kann bereits aufgeklebt werden, sollte jedoch mittig im Fangrahmen erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 01.09.2021
Stichwörter
EU-Führerschein, allgemeine Fahrerlaubnis, EU-Fahrerlaubnis, Dienstführerschein, Führerschein, Fahrerlaubnis, Umwandlung Führerschein