Fahrerlaubnis Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

    Dienstführerschein in allgemeinen Führerschein (EU-Führerschein) umschreiben lassen

    Hier erhalten Sie Informationen zur Umschreibung eines Dienstführerscheins in einen regulären Führerschein.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Dienstführerschein besitzen, können Sie diesen in eine allgemeine Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) umschreiben lassen.

    Hinweise für Erfurt: Umschreibung Dienstfahrerlaubnisse

    Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis für Inhaber des Bundeswehrführerscheins und der Polizei

    • Hauptwohnsitz muss in Erfurt sein

    Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Ansprechpartner - siehe unten. Bitte beachten Sie, dass es den Mitarbeitern während der Sprech- und Öffnungszeiten nicht immer möglich ist, alle telefonischen Anfragen zu bearbeiten.

    Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis für Inhaber des Bundeswehrführerscheins und der Polizei

    • Hauptwohnsitz muss in Erfurt sein

    Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Ansprechpartner - siehe unten. Bitte beachten Sie, dass es den Mitarbeitern während der Sprech- und Öffnungszeiten nicht immer möglich ist, alle telefonischen Anfragen zu bearbeiten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt Ihres Hauptwohnsitzes.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Fahrerlaubnisangelegenheiten

    Adresse

    Besucheranschrift

    Bürgermeister-Wagner-Straße 1

    99084 Erfurt

    Hausanschrift

    99111 Erfurt

    Kontakt

    E-Mail: Buergeramt@Erfurt.de

    Telefon Festnetz: 0361 655-7834

    Fax: 0361 655-7777

    Formulare

    Fahrerlaubnisangelegenheiten: Vollmacht für Fahrerlaubnis und Führerscheinangelegenheiten
    Fahrerlaubnisangelegenheiten: Antrag auf Fahrerlaubnis
    Terminvereinbarung Bürgerservice im Bürgeramt

    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2015

    Technisch geändert am 04.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    erforderliche Unterlagen

    • Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt; Meldebescheinigung darf bei Antragstellung grundsätzlich nicht älter als 3 Monate sein))

    • Führerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis

    • Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

    Einzelfallabhängig kann es erforderlich sein, dass von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zusätzliche Unterlagen gefordert werden.

    Hinweise für Erfurt: Umschreibung Dienstfahrerlaubnisse

    • Personalausweis oder Reisepass
    • 1 biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen)
    • gültige Dienstfahrerlaubnis oder Dienstaustrittsbescheinigung
    • ggf. zivilen Führerschein - ist dieser nicht in Erfurt ausgestellt, ist ein Auszug aus der Führerscheinkartei der früheren Behörde erforderlich (außer wenn schon ein EU-Kartenführerschein vorhanden ist)
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, kann bei Antragstellung durch Weiterleitung an Meldebehörde erfolgen
    • Personalausweis oder Reisepass
    • 1 biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen)
    • gültige Dienstfahrerlaubnis oder Dienstaustrittsbescheinigung
    • ggf. zivilen Führerschein - ist dieser nicht in Erfurt ausgestellt, ist ein Auszug aus der Führerscheinkartei der früheren Behörde erforderlich (außer wenn schon ein EU-Kartenführerschein vorhanden ist)
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, kann bei Antragstellung durch Weiterleitung an Meldebehörde erfolgen

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Erfurt: Umschreibung Dienstfahrerlaubnisse

    • 59,00 EUR
    • 59,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Erfurt: Umschreibung Dienstfahrerlaubnisse

    Terminvergabe in der Führerscheinstelle

    Derzeit ist im Bereich Fahrerlaubnisangelegenheiten grundsätzlich eine Bearbeitung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.Diesen vereinbaren Sie bitte online auf www.erfurt.de. Es wird darauf hingewiesen, dass immer vormittags zu den Öffnungszeiten der Führerscheinstelle je nach Personalstärke geprüft wird, ob weitere Termine für den jeweiligen Tag freigegeben werden und Sie somit auch kurzfristig für Ihre Anliegen einen Termin buchen können.

    Für den Fall, das Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie den Termin bitte rechtzeitig vorher ab. Hierfür nutzen Sie bitte den Absage-Link in Ihrer Bestätigungsmail oder senden eine E-Mail an buergeramt@erfurt.de mit dem Betreff Terminabsage und unter Angabe Ihrer Termindaten (Name, Aufrufnummer, Tag und Uhrzeit).

    Hinweis zum Datenschutz

    Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab dem 25.05.2018. Im Rahmen der Antragstellung müssen personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Ebenso gesetzlich geregelt ist die Löschung von Daten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie insbesondere im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der Fahrpersonalverordnung (FPersV), dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG), der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV). Ohne die erforderlichen Angaben können Anträge nicht bearbeitet werden.

    Hinweis

    • Wenn kein persönliches Erscheinen des Antragstellers möglich ist kann eine Antragstellung auch mittels schriftlicher Vollmacht durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Gleichzeitig muss das unterschriebene Formular zur Herstellung des Führerscheins vorliegen. Dieses ist bitte nur auf reinweißem Papier auszudrucken und vom Antragsteller mittig zu unterschreiben. Das Passfoto kann bereits aufgeklebt werden, sollte jedoch mittig im Fangrahmen erfolgen.

    Terminvergabe in der Führerscheinstelle

    Derzeit ist im Bereich Fahrerlaubnisangelegenheiten grundsätzlich eine Bearbeitung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.Diesen vereinbaren Sie bitte online auf www.erfurt.de. Es wird darauf hingewiesen, dass immer vormittags zu den Öffnungszeiten der Führerscheinstelle je nach Personalstärke geprüft wird, ob weitere Termine für den jeweiligen Tag freigegeben werden und Sie somit auch kurzfristig für Ihre Anliegen einen Termin buchen können.

    Für den Fall, das Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie den Termin bitte rechtzeitig vorher ab. Hierfür nutzen Sie bitte den Absage-Link in Ihrer Bestätigungsmail oder senden eine E-Mail an buergeramt@erfurt.de mit dem Betreff Terminabsage und unter Angabe Ihrer Termindaten (Name, Aufrufnummer, Tag und Uhrzeit).

    Hinweis zum Datenschutz

    Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab dem 25.05.2018. Im Rahmen der Antragstellung müssen personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Ebenso gesetzlich geregelt ist die Löschung von Daten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie insbesondere im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der Fahrpersonalverordnung (FPersV), dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG), der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV). Ohne die erforderlichen Angaben können Anträge nicht bearbeitet werden.

    Hinweis

    • Wenn kein persönliches Erscheinen des Antragstellers möglich ist kann eine Antragstellung auch mittels schriftlicher Vollmacht durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Gleichzeitig muss das unterschriebene Formular zur Herstellung des Führerscheins vorliegen. Dieses ist bitte nur auf reinweißem Papier auszudrucken und vom Antragsteller mittig zu unterschreiben. Das Passfoto kann bereits aufgeklebt werden, sollte jedoch mittig im Fangrahmen erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 01.09.2021

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    EU-Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis, Umwandlung Führerschein, Dienstführerschein, EU-Führerschein, allgemeine Fahrerlaubnis, Führerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024