Denkmalpflege
Bei Fragen zum Thema Denkmalschutz bzw. zur Förderung der Pfelge von Denkmalen müssen Sich an die zuständige Stelle wenden.
Beschreibung
Mit dem Europäischen Denkmalschutzjahr 1975 hat sich allgemein die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Vergangenheit nur dann eine Zukunft haben kann, wenn die gebauten Zeugnisse erhalten werden. Die in der Geschichte gewachsenen Städte und Orte bedeuten für unser Leben und das der nachfolgenden Generationen die Möglichkeiten zu individueller Entfaltung, zur Identifikation. Sie sind ein Stück Heimat.
Die Bewahrung unseres kulturellen Erbes als Teil der Geschichte ist eine Aufgabe des Staates. Dies bedeutet auch, dass er in die Aufgaben des Denkmalschutzes gestaltend eingreift. Der Staat wird seiner Verantwortung durch den Schutz der Denkmale vor unangemessenen Veränderungen, die den historischen Aussagewert zerstören, gerecht. Er gewährt dem Denkmaleigentümer finanzielle Zuwendungen, und berät ihn über die fachgerechte Erhaltung.
Zuständigkeit
Zuständig für den Denkmalschutz und damit Ansprechpartner für Anträge auf Veränderungen an Denkmalen ist in der Regel die untere Denkmalschutzbehörde. Sie finden diese bei der Verwaltung Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadt.
Die fachliche Beurteilung und Beratung sowie die Vergabe von Denkmalfördermitteln des Landes obliegt in Thüringen dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12.00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 13 i.V.m. § 14 ThürDSchG
Landratsamt Saale-Orla-Kreis - Fachdienst Bauordnung Untere Denkmalschutzbehörde
Adresse
Hausanschrift
07903 Schleiz
Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Bus: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 13 55
07903 Schleiz
Hausanschrift
Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Bus: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 17:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: bauordnung@lrasok.thueringen.de
Telefon Festnetz: 03663 488-820
Formulare
Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 13 i.V.m. § 14 ThürDSchG
Stichwörter
Denkmalschutz Untere Denkmalschutzbehörde Denkmal
Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (TLDA)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 13 i.V.m. § 14 ThürDSchG
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen