Zuwendung des Landes zur Erhaltung von Denkmalen Gewährung

    Denkmalpflege

    Bei Fragen zum Thema Denkmalschutz bzw. zur Förderung der Pfelge von Denkmalen müssen Sich an die zuständige Stelle wenden.

    Beschreibung

    Mit dem Europäischen Denkmalschutzjahr 1975 hat sich allgemein die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Vergangenheit nur dann eine Zukunft haben kann, wenn die gebauten Zeugnisse erhalten werden. Die in der Geschichte gewachsenen Städte und Orte bedeuten für unser Leben und das der nachfolgenden Generationen die Möglichkeiten zu individueller Entfaltung, zur Identifikation. Sie sind ein Stück Heimat.

    Die Bewahrung unseres kulturellen Erbes als Teil der Geschichte ist eine Aufgabe des Staates. Dies bedeutet auch, dass er in die Aufgaben des Denkmalschutzes gestaltend eingreift. Der Staat wird seiner Verantwortung durch den Schutz der Denkmale vor unangemessenen Veränderungen, die den historischen Aussagewert zerstören, gerecht. Er gewährt dem Denkmaleigentümer finanzielle Zuwendungen, und berät ihn über die fachgerechte Erhaltung.

    Hinweise für Hildburghausen: Denkmalpflege

    Gemäß § 13 Thüringer Denkmalschutzgesetz (ThDSchG) vom 07.01.1992 sind bauliche Maßnahmen an einem Denkmal und innerhalb eines denkmalgeschützten Ensembles erlaubnispflichtig.

    Einer Erlaubnis bedarf:

    • wer ein Kulturdenkmal oder Teile davon

      a) zerstören, beseitigen oder an einen anderen Ort verbringen,
      b) umgestalten, instandsetzen oder im äußeren Erscheinungsbild verändern
      oder
      c) mit Werbe- oder sonstigen Anlagen versehen will,
    • wer in der Umgebung eines unbeweglichen Kulturdenkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf den Bestand oder das Erscheinungsbild des Kulturdenkmals auswirken kann,
    • wer Erdarbeiten an einer Stelle vornehmen will, von der bekannt ist oder vermutet wird oder den Umständen nach anzunehmen ist, daß sich dort Kulturdenkmale befinden.

    Der Erlaubnisantrag ist gemäß § 14 ThDSchG schriftlich mit allen für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Antrages erforderlichen Unterlagen bei der unteren Denkmalschutzbehörde (zuständige Genehmigungsbehörde) im Landratsamt Hildburghausen, Wiesenstraße 18 einzureichen.

    Zuständigkeit

    Zuständig für den Denkmalschutz und damit Ansprechpartner für Anträge auf Veränderungen an Denkmalen ist in der Regel die untere Denkmalschutzbehörde. Sie finden diese bei der Verwaltung Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadt.

    Die fachliche Beurteilung und Beratung sowie die Vergabe von Denkmalfördermitteln des Landes obliegt in Thüringen dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie.

    Hinweise für Hildburghausen: Denkmalpflege

    SG Untere Denkmalschutzbehörde
    Wiesenstraße 18
    98646 Hildburghausen

    Tel: 03685/445-225
    FAX: 03685/445-501

    Ansprechpartner

    Landratsamt Hildburghausen - SG Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiesenstraße 18

    98646 Hildburghausen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.30 Uhr Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 - 11.30 Uhr Außerhalb der vorgenannten Sprechzeiten können auch individuelle Termine nach Absprache vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03685 445-235

    E-Mail: poststelle@lrahbn.thueringen.de

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 21.07.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Eisfeld - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 2

    98673 Eisfeld

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof/Busbahnhof Eisfeld - ca. 15 min

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03686 3902-40

    Fax: 03686 3902-85

    E-Mail: bauamt@stadt-eisfeld.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 02.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (TLDA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Petersberg 12

    99084 Erfurt

    Kontakt

    Fax: 0361 57341-4390

    Telefon Festnetz: 0361 57341-4300

    E-Mail: post.erfurt@tlda.thueringen.de

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Denkmalschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English