Denkmalpflege
Bei Fragen zum Thema Denkmalschutz bzw. zur Förderung der Pfelge von Denkmalen müssen Sich an die zuständige Stelle wenden.
Beschreibung
Mit dem Europäischen Denkmalschutzjahr 1975 hat sich allgemein die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Vergangenheit nur dann eine Zukunft haben kann, wenn die gebauten Zeugnisse erhalten werden. Die in der Geschichte gewachsenen Städte und Orte bedeuten für unser Leben und das der nachfolgenden Generationen die Möglichkeiten zu individueller Entfaltung, zur Identifikation. Sie sind ein Stück Heimat.
Die Bewahrung unseres kulturellen Erbes als Teil der Geschichte ist eine Aufgabe des Staates. Dies bedeutet auch, dass er in die Aufgaben des Denkmalschutzes gestaltend eingreift. Der Staat wird seiner Verantwortung durch den Schutz der Denkmale vor unangemessenen Veränderungen, die den historischen Aussagewert zerstören, gerecht. Er gewährt dem Denkmaleigentümer finanzielle Zuwendungen, und berät ihn über die fachgerechte Erhaltung.
Zuständigkeit
Zuständig für den Denkmalschutz und damit Ansprechpartner für Anträge auf Veränderungen an Denkmalen ist in der Regel die untere Denkmalschutzbehörde. Sie finden diese bei der Verwaltung Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadt.
Die fachliche Beurteilung und Beratung sowie die Vergabe von Denkmalfördermitteln des Landes obliegt in Thüringen dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie.
Ansprechpartner
Landratsamt Sömmerda - Regionalplanung, Denkmalschutz
Beschreibung
Regionalplanung
Im Bereich der Regionalplanung erfolgt die bauplanungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben. An der übergeordneten Landesraumplanung ist der Landkreis Sömmerda im Rahmen der Regionalen Planungsgemeinschaft beteiligt und bestimmt dort über die Grundzüge der Entwicklung mit. Im Bereich Regionalplanung wird die Arbeit im Zusammenhang mit dieser Beteiligung koordiniert.
Denkmalschutz
In diesem Bereich werden denkmalschutzrechtliche Erlaubnisse erteilt. Gleichzeitig ist die Denkmalschutzbehörde Ansprechpartner in allen Fragen der Förderung und Unterstützung von denkmalerhaltenden Maßnahmen. Finanzielle Aufwendungen für den Erhalt und die sinnvolle Nutzung von Kulturdenkmalen können von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung für die Beantragung einer Steuerbescheinigung ist die vorherige Abstimmung der Maßnahmen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde. Für die im Rahmen einer Baumaßnahme entstehenden denkmalpflegerischen Mehraufwendungen können außerdem Zuschüsse beantragt werden.
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1215
99601 Sömmerda
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
Anzahl: 60 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Wielandstraße
Linie:- Bus: 212
- Haltestelle: Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Regio Südost
- Haltestelle: Busbahnhof
Linien:- Bus: 211
- Bus: 200
- Bus: 243
- Bus: 205
- Bus: 211
- Bus: 220
- Bus: 242
- Bus: 206
- Bus: 210
- Bus: 208
- Bus: 216
- Bus: 201
- Bus: 209
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3634 354-638
E-Mail: regionalplanung@lra-soemmerda.de
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Sömmerda
Empfänger: Landratsamt Sömmerda
IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80
BIC: HELADEF1WEM
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 13 i.V.m. § 14 ThürDSchG
Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (TLDA)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 13 i.V.m. § 14 ThürDSchG
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Denkmalschutz