Zuwendung des Landes zur Erhaltung von Denkmalen Gewährung

    Denkmalpflege

    Bei Fragen zum Thema Denkmalschutz bzw. zur Förderung der Pfelge von Denkmalen müssen Sich an die zuständige Stelle wenden.

    Beschreibung

    Mit dem Europäischen Denkmalschutzjahr 1975 hat sich allgemein die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Vergangenheit nur dann eine Zukunft haben kann, wenn die gebauten Zeugnisse erhalten werden. Die in der Geschichte gewachsenen Städte und Orte bedeuten für unser Leben und das der nachfolgenden Generationen die Möglichkeiten zu individueller Entfaltung, zur Identifikation. Sie sind ein Stück Heimat.

    Die Bewahrung unseres kulturellen Erbes als Teil der Geschichte ist eine Aufgabe des Staates. Dies bedeutet auch, dass er in die Aufgaben des Denkmalschutzes gestaltend eingreift. Der Staat wird seiner Verantwortung durch den Schutz der Denkmale vor unangemessenen Veränderungen, die den historischen Aussagewert zerstören, gerecht. Er gewährt dem Denkmaleigentümer finanzielle Zuwendungen, und berät ihn über die fachgerechte Erhaltung.

    Zuständigkeit

    Zuständig für den Denkmalschutz und damit Ansprechpartner für Anträge auf Veränderungen an Denkmalen ist in der Regel die untere Denkmalschutzbehörde. Sie finden diese bei der Verwaltung Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadt.

    Die fachliche Beurteilung und Beratung sowie die Vergabe von Denkmalfördermitteln des Landes obliegt in Thüringen dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Sömmerda - Regionalplanung, Denkmalschutz

    Beschreibung

    Regionalplanung

    Im Bereich der Regionalplanung erfolgt die bauplanungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben. An der übergeordneten Landesraumplanung ist der Landkreis Sömmerda im Rahmen der Regionalen Planungsgemeinschaft beteiligt und bestimmt dort über die Grundzüge der Entwicklung mit. Im Bereich Regionalplanung wird die Arbeit im Zusammenhang mit dieser Beteiligung koordiniert.

    Denkmalschutz

    In diesem Bereich werden denkmalschutzrechtliche Erlaubnisse erteilt. Gleichzeitig ist die Denkmalschutzbehörde Ansprechpartner in allen Fragen der Förderung und Unterstützung von denkmalerhaltenden Maßnahmen. Finanzielle Aufwendungen für den Erhalt und die sinnvolle Nutzung von Kulturdenkmalen können von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung für die Beantragung einer Steuerbescheinigung ist die vorherige Abstimmung der Maßnahmen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde. Für die im Rahmen einer Baumaßnahme entstehenden denkmalpflegerischen Mehraufwendungen können außerdem Zuschüsse beantragt werden.

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1215

    99601 Sömmerda

    Hausanschrift

    Wielandstraße 4

    99610 Sömmerda

    Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 60
    Gebühren: nein

    Bahnhof

    Regionalbahn: Regio Südost


    Busbahnhof

    Bus: 243

    Bus: 206

    Bus: 242

    Bus: 220

    Bus: 209

    Bus: 201

    Bus: 208

    Bus: 200

    Bus: 211

    Bus: 210

    Bus: 216

    Bus: 211

    Bus: 205


    Wielandstraße

    Bus: 212

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Sömmerda

    Empfänger: Landratsamt Sömmerda

    IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80

    BIC: HELADEF1WEM

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 13 i.V.m. § 14 ThürDSchG

    Version

    Technisch erstellt am 09.09.2013 (von: Vollrath, Stefanie)

    Technisch geändert am 19.09.2023 (von: Häusler, Sarah)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (TLDA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Petersberg 12

    99084 Erfurt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57341-4300

    Fax: 0361 57341-4390

    E-Mail: post.erfurt@tlda.thueringen.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 13 i.V.m. § 14 ThürDSchG

    Version

    Technisch erstellt am 01.06.2011 (von: Michaela Endler)

    Technisch geändert am 26.08.2024 (von: Endler, Michaela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)