Zuwendung des Landes zur Erhaltung von Denkmalen Gewährung

    Denkmalpflege

    Bei Fragen zum Thema Denkmalschutz bzw. zur Förderung der Pfelge von Denkmalen müssen Sich an die zuständige Stelle wenden.

    Beschreibung

    Mit dem Europäischen Denkmalschutzjahr 1975 hat sich allgemein die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Vergangenheit nur dann eine Zukunft haben kann, wenn die gebauten Zeugnisse erhalten werden. Die in der Geschichte gewachsenen Städte und Orte bedeuten für unser Leben und das der nachfolgenden Generationen die Möglichkeiten zu individueller Entfaltung, zur Identifikation. Sie sind ein Stück Heimat.

    Die Bewahrung unseres kulturellen Erbes als Teil der Geschichte ist eine Aufgabe des Staates. Dies bedeutet auch, dass er in die Aufgaben des Denkmalschutzes gestaltend eingreift. Der Staat wird seiner Verantwortung durch den Schutz der Denkmale vor unangemessenen Veränderungen, die den historischen Aussagewert zerstören, gerecht. Er gewährt dem Denkmaleigentümer finanzielle Zuwendungen, und berät ihn über die fachgerechte Erhaltung.

    Zuständigkeit

    Zuständig für den Denkmalschutz und damit Ansprechpartner für Anträge auf Veränderungen an Denkmalen ist in der Regel die untere Denkmalschutzbehörde. Sie finden diese bei der Verwaltung Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadt.

    Die fachliche Beurteilung und Beratung sowie die Vergabe von Denkmalfördermitteln des Landes obliegt in Thüringen dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Ellrich - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Salzstraße 8

    99755 Ellrich

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Ellrich

    Empfänger: Stadt Ellrich

    IBAN: DE18 2689 1484 0900 1000 00

    BIC: GENODEF1OHA

    Bankinstitut: Volksbank im Harz

    Stadt Ellrich

    Empfänger: Stadt Ellrich

    IBAN: DE60 8205 4052 0035 0403 30

    BIC: HELADEF1NOR

    Bankinstitut: Kreissparkasse Nordhausen

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    Technisch geändert am 26.10.2022

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    Landratsamt Nordhausen - Fachgebiet Bau und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Behringstraße 3

    99734 Nordhausen

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30-12:00 Uhr Dienstag 08:30-16:00 Uhr Donnerstag 08:30-18:00 Uhr Freitag 08:30-12:00 Uhr Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03631 911-6000(Sekretariat)

    Telefon Festnetz: 03631 911-6301(Bau)

    Telefon Festnetz: 03631 911-6311(Bau)

    Telefon Festnetz: 03631 911-6304(Straßenverkehr)

    Telefon Festnetz: 03631 911-6308(Denkmalschutz)

    Telefon Festnetz: 03631 911-6313(Bau)

    Telefon Festnetz: 03631 911-6307(Straßenverkehr)

    E-Mail: bauordnung@lrandh.thueringen.de

    Internet

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    Technisch geändert am 19.07.2022

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    Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (TLDA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Petersberg 12

    99084 Erfurt

    Kontakt

    Fax: 0361 57341-4390

    Telefon Festnetz: 0361 57341-4300

    E-Mail: post.erfurt@tlda.thueringen.de

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    Technisch geändert am 19.08.2024

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    Deutsch

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    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

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    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Denkmalschutz

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