Denkmalpflege
Bei Fragen zum Thema Denkmalschutz bzw. zur Förderung der Pfelge von Denkmalen müssen Sich an die zuständige Stelle wenden.
Beschreibung
Mit dem Europäischen Denkmalschutzjahr 1975 hat sich allgemein die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Vergangenheit nur dann eine Zukunft haben kann, wenn die gebauten Zeugnisse erhalten werden. Die in der Geschichte gewachsenen Städte und Orte bedeuten für unser Leben und das der nachfolgenden Generationen die Möglichkeiten zu individueller Entfaltung, zur Identifikation. Sie sind ein Stück Heimat.
Die Bewahrung unseres kulturellen Erbes als Teil der Geschichte ist eine Aufgabe des Staates. Dies bedeutet auch, dass er in die Aufgaben des Denkmalschutzes gestaltend eingreift. Der Staat wird seiner Verantwortung durch den Schutz der Denkmale vor unangemessenen Veränderungen, die den historischen Aussagewert zerstören, gerecht. Er gewährt dem Denkmaleigentümer finanzielle Zuwendungen, und berät ihn über die fachgerechte Erhaltung.
Zuständigkeit
Zuständig für den Denkmalschutz und damit Ansprechpartner für Anträge auf Veränderungen an Denkmalen ist in der Regel die untere Denkmalschutzbehörde. Sie finden diese bei der Verwaltung Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadt.
Die fachliche Beurteilung und Beratung sowie die Vergabe von Denkmalfördermitteln des Landes obliegt in Thüringen dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie.
Ansprechpartner
Landratsamt Landkreis Eichsfeld - Bauaufsichtsamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1162
37301 Heilbad Heiligenstadt
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Mittwoch: Nur nach Vereinbarung Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03606 650-6301
E-Mail: bauaufsichtsamt@kreis-eic.de
E-Mail: denkmalschutz@kreis-eic.de(Bitte schreiben Sie an diese Adresse bei Anliegen, die den Denkmalschutz betreffen.)
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 13 i.V.m. § 14 ThürDSchG
Stichwörter
Bau, Bauamt, Baubehörde, Baubereich, Bauen, Bauordnung, Bauordnung Baulasten TÖB GIS Denkmalschutz, Bauverwaltung, Bebauungsplanung, Fachbereich Bauverwaltung, Fachdienst Bau, Untere Bauaufsicht, Untere Baubehörde
Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (TLDA)
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Internet
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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 13 i.V.m. § 14 ThürDSchG
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen