Denkmalpflege
Bei Fragen zum Thema Denkmalschutz bzw. zur Förderung der Pfelge von Denkmalen müssen Sich an die zuständige Stelle wenden.
Beschreibung
Mit dem Europäischen Denkmalschutzjahr 1975 hat sich allgemein die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Vergangenheit nur dann eine Zukunft haben kann, wenn die gebauten Zeugnisse erhalten werden. Die in der Geschichte gewachsenen Städte und Orte bedeuten für unser Leben und das der nachfolgenden Generationen die Möglichkeiten zu individueller Entfaltung, zur Identifikation. Sie sind ein Stück Heimat.
Die Bewahrung unseres kulturellen Erbes als Teil der Geschichte ist eine Aufgabe des Staates. Dies bedeutet auch, dass er in die Aufgaben des Denkmalschutzes gestaltend eingreift. Der Staat wird seiner Verantwortung durch den Schutz der Denkmale vor unangemessenen Veränderungen, die den historischen Aussagewert zerstören, gerecht. Er gewährt dem Denkmaleigentümer finanzielle Zuwendungen, und berät ihn über die fachgerechte Erhaltung.
Zuständigkeit
Zuständig für den Denkmalschutz und damit Ansprechpartner für Anträge auf Veränderungen an Denkmalen ist in der Regel die untere Denkmalschutzbehörde. Sie finden diese bei der Verwaltung Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadt.
Die fachliche Beurteilung und Beratung sowie die Vergabe von Denkmalfördermitteln des Landes obliegt in Thüringen dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie.
- Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie
- Thüringer Staatskanzlei - Denkmalpflege, Archäologie, Kulturgutschutz
Hinweise für Suhl: Denkmalpflege
Ansprechpartner:
(0 36 81) 74 2456
Ansprechpartner:
(0 36 81) 74 2456
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Suhl - Stabsstelle für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Parkplatz: null
Anzahl: 53
Neues Rathaus
Bus: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: 1. Samstag im Monat 09:00 - 12:00 Uhr (Einwohnermelde-, Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde) Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03681 742420(Sekretariat)
Telefon Festnetz: 03681 742456(Stadtkonservatorin/ Denkmalpflege)
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 13 i.V.m. § 14 ThürDSchG
Weitere Informationen
Digitale Dienstleistungen & Bürgerservice
Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (TLDA)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 13 i.V.m. § 14 ThürDSchG
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen