Sinnesbehindertengeld beantragen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als blinder, taubblinder oder gehörloser Mensch Sinnesbehindertengeld erhalten. Dieses müssen Sie beantragen.
Beschreibung
Als blinde, gehörlose oder taubblinde Menschen, erhalten Sie zum Ausgleich der durch Ihre Behinderung bedingten Mehraufwendungen Sinnesbehindertengeld. Ihr Einkommen und Vermögen werden dabei nicht angerechnet. Das Sinnesbehindertengeld müssen Sie beantragen.
Seit dem 1. Juli 2023 beträgt das Sinnesbehindertengeld für blinde Menschen 472 Euro monatlich. Für taubblinde Menschen erhöht sich dieser Betrag um 172 Euro. Gehörlose Menschen erhalten 172 Euro monatlich.
Befindet Sie sich als blinder oder gehörloser Mensch in einer stationären Einrichtung, verringert sich das Sinnesbehindertengeld auf 107,62 Euro monatlich. Als taubblinder Mensch, der in einer stationären Einrichtung lebt erhöht sich dieser Betrag für Sie auf 215,24 Euro.
Leistungen, die Sie als blinde, gehörlose und taubblinde Menschen zum Ausgleich der durch die Blindheit, Gehörlosigkeit und Taubblindheit bedingten Mehraufwendungen nach anderen Rechtsvorschriften erhalten, werden auf das Sinnesbehindertengeld angerechnet.
Erhalten blinde oder taubblinde Menschen Geld-, Sach- beziehungsweise Kombinationsleistungen der häuslichen Pflege, verringert sich das Sinnesbehindertengeld bei Pflegegrad 2 auf 215,23 Euro und bei den Pflegegraden 3 bis 5 auf 150,45 Euro monatlich. Für taubblinde Menschen erhöhen sich die Beträge um jeweils 172 Euro.
Gehörlose Menschen erhalten unabhängig vom Pflegegrad 172 Euro.
Hinweise für Erfurt: Sinnesbehindertengeld / Blindenhilfe
Sinnesbehindertengeld nach dem Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz (ThürSinnbGG) und Blindenhilfe nach § 72 Sozialgesetzbuch (SGB) XII erhalten blinde, gehörlose und taubblinde Menschen zum Ausgleich der durch ihre Behinderung bedingten Mehraufwendungen.
Sinnesbehindertengeld ist - im Gegensatz zur Blindenhilfe - eine einkommens- und vermögensunabhängige Leistung.
Ansprechpartner:
- Frau König Tel. 0361 655-6339 Buchstaben A - M
- Frau Stöckigt Tel. 0361 655-6334 Buchstaben N - Z
Fax 0361 655-6299
Sinnesbehindertengeld nach dem Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz (ThürSinnbGG) und Blindenhilfe nach § 72 Sozialgesetzbuch (SGB) XII erhalten blinde, gehörlose und taubblinde Menschen zum Ausgleich der durch ihre Behinderung bedingten Mehraufwendungen.
Sinnesbehindertengeld ist - im Gegensatz zur Blindenhilfe - eine einkommens- und vermögensunabhängige Leistung.
Ansprechpartner:
- Frau König Tel. 0361 655-6339 Buchstaben A - M
- Frau Stöckigt Tel. 0361 655-6334 Buchstaben N - Z
Fax 0361 655-6299
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Den Antrag auf Gewährung von Sinnesbehindertengeld müssen Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Landratsamt beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt stellen.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Leistungen innerhalb SGB XII (Grundsicherung, HLU, Sinnesbehindertengeld etc.)
Adresse
Besucheranschrift
Augustinerkloster
Straßenbahn: 1, 5
Hausanschrift
99111 Erfurt
Augustinerkloster
Straßenbahn: 1, 5
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 11:30 Dienstag 08:30 - 11:30 und 13:30 - 17:30 Donnerstag 08:30 - 11:30 Freitag 08:30 - 11:30
Kontakt
Formulare
Leistung: Antrag auf Gewährung von Sinnesbehindertengeld
Blindenhilfe: Antrag auf Gewährung von Blindenhilfe
erforderliche Unterlagen
Feststellungsbescheid nach § 152 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (Schwerbehindertenrecht)
Hinweise für Erfurt: Sinnesbehindertengeld / Blindenhilfe
Sinnesbehindertengeld:
- Antragsvordruck
- Bescheid/Ausweis über Schwerbehinderung
- Betreuerausweis
- Vollmacht
Blindenhilfe:
- Antragsvordruck
- Bescheid/Ausweis über Schwerbehinderung
- Betreuerausweis
- Vollmacht
- Nachweise über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse
Sinnesbehindertengeld:
- Antragsvordruck
- Bescheid/Ausweis über Schwerbehinderung
- Betreuerausweis
- Vollmacht
Blindenhilfe:
- Antragsvordruck
- Bescheid/Ausweis über Schwerbehinderung
- Betreuerausweis
- Vollmacht
- Nachweise über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse
Formulare
Anträge zum Sinnesbehindertengeld finden Sie im Internet unter Thüringer Landesverwaltungsamt sowie im Zentralen Thüringer Formularservice.
Voraussetzungen
Als blind gelten Sie, wenn Ihnen das Augenlicht vollständig fehlt. Gleichgestellt sind Sie als Person, deren Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht beidäugig mehr als 1/50 beträgt oder bei denen andere Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad vorliegen, dass sie dieser Beeinträchtigung der Sehschärfe gleichzustellen sind.
Gehörlos im Sinne des Gesetzes sind Sie als Mensch mit angeborener oder erworbener Taubheit beiderseits oder als Mensch mit angeborener oder erworbener an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, soweit Ihnen aufgrund der Hörbehinderung das Merkzeichen "Gl" nach dem Schwerbehindertenrecht zuerkannt worden ist.
Taubblind im Sinne dieses Gesetzes sind Sie als Person, bei der wegen einer Störung der Hörfunktion ein Grad der Behinderung von mindestens 70 und wegen einer Störung des Sehvermögens ein Grad der Behinderung von 100 anerkannt ist.
Sinnesbehindertengeld erhalten auch blinde, gehörlose oder taubblinde Menschen, die
- ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Europäischen Union und als Grenzgänger eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit in Thüringen ausüben,
- ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Thüringen haben und als Grenzgänger eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit in der Europäischen Union ausüben oder
- als Entsandte eines in Thüringen tätigen Arbeitgebers oder nach einer selbstständigen Erwerbstätigkeit in Thüringen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit ausüben, sofern diese die voraussichtliche Dauer von 24 Monaten nicht überschreitet.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Erfurt: Sinnesbehindertengeld / Blindenhilfe
keine
keine
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 14.09.2023