Biotopschutz
Hier erhalten Sie Informationen zum Biotopschutz.
Beschreibung
Ein Biotop ist ein mehr oder weniger homogener, gegen seine Umgebung abgrenzbarer Landschaftsteil. Die Definition und Abgrenzung eines Biotops erfolgen in der Regel anhand seiner Pflanzen und/oder geomorphologischer Merkmale sowie der aktuellen Nutzung. Ein typisches Beispiel ist ein Teich. Mittels seiner Uferlinie und der in ihm wachsenden Wasserpflanzen ist dieser relativ klar gegenüber der Umgebung abzugrenzen. So wie manche Pflanzen- und Tierarten, verschwinden auch bestimmte Biotoptypen immer mehr aus unserer Landschaft.
Nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 15 des Thüringer Naturschutzgesetzes werden bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, gesetzlich geschützt. Anders als bei den bekannteren Naturschutzgebieten oder Nationalparken bedarf es zur Wirksamkeit des gesetzlichen Biotopschutzes keiner Ausweisung. Diese Biotope sind durch Gesetz allein deshalb geschützt, weil sie zu einem bestimmten Biotoptyp gehören. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung der so geschützten Biotope führen können, sind verboten.
Zuständigkeit
Ob ein Biotop dem Schutz des Gesetzes unterliegt, kann bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt erfragt werden.
Hinweise dazu kann man dem Kartendienst des Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) entnehmen.
Für die naturschutzgerechte Nutzung oder Pflege dieser Biotope gibt es umfangreiche Förderprogramme des Naturschutzes. Über diese kann man sich bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde informieren.
Ansprechpartner
Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 44 - Natur- und Umweltschutz
Adresse
Hausanschrift
Markt
Bus: Stadtlinie R
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1165
04581 Altenburg
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Öffnungszeiten
Empfang Altenburg: Montag    08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag    08:00 bis 12:00 und 13:30 bis 18:00 Uhr Mittwoch    08:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag    08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Freitag    08:00 bis 12:00 Uhr Im Landratsamt Altenburger Land gelten aktuell folgende Besucherregelungen: Das Landratsamtshauptgebäude in der Altenburger Lindenaustraße 9 sowie alle Außenstellen in Altenburg und Schmölln dürfen nur mit vorheriger Terminvereinbarung betreten werden. Bürgerinnen und Bürger, die ein persönliches Anliegen haben, können die Kreisverwaltung unter der Rufnummer 03447 586-0 oder unter buergerservice@altenburgerland.de  erreichen und einen individuellen Vor-Ort-Termin auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren. Den Bürgern bekannte Sachbearbeiter in den Fachdiensten können auch direkt telefonisch kontaktiert werden. Gelbe Säcke erhalten Sie im Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft in der Jüdengasse 7 in Altenburg. Die Post- und Paketannahme ist über unsere Poststelle gewährleistet: Tel. 03447 586-182 und -184 .
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz am 19.05.2020