Biotop Schutz

    Biotopschutz

    Hier erhalten Sie Informationen zum Biotopschutz.

    Beschreibung

    Ein Biotop ist ein mehr oder weniger homogener, gegen seine Umgebung abgrenzbarer Landschaftsteil. Die Definition und Abgrenzung eines Biotops erfolgen in der Regel anhand seiner Pflanzen und/oder geomorphologischer Merkmale sowie der aktuellen Nutzung. Ein typisches Beispiel ist ein Teich. Mittels seiner Uferlinie und der in ihm wachsenden Wasserpflanzen ist dieser relativ klar gegenüber der Umgebung abzugrenzen. So wie manche Pflanzen- und Tierarten, verschwinden auch bestimmte Biotoptypen immer mehr aus unserer Landschaft.

    Nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 15 des Thüringer Naturschutzgesetzes werden bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, gesetzlich geschützt. Anders als bei den bekannteren Naturschutzgebieten oder Nationalparken bedarf es zur Wirksamkeit des gesetzlichen Biotopschutzes keiner Ausweisung. Diese Biotope sind durch Gesetz allein deshalb geschützt, weil sie zu einem bestimmten Biotoptyp gehören. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung der so geschützten Biotope führen können, sind verboten.

    Zuständigkeit

    Ob ein Biotop dem Schutz des Gesetzes unterliegt, kann bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt erfragt werden.

    Hinweise dazu kann man dem Kartendienst des Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) entnehmen.

    Für die naturschutzgerechte Nutzung oder Pflege dieser Biotope gibt es umfangreiche Förderprogramme des Naturschutzes. Über diese kann man sich bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde informieren.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Untere Naturschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßgasse 17

    07607 Eisenberg

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof Schützenplatz

    Aufzug vorhanden

    Postfachadresse

    Postfach 1310

    07602 Eisenberg

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.

    Kontakt

    Fax: 036691 70-716

    Telefon Festnetz: 036691 115

    E-Mail: umwelt@lrashk.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz am 19.05.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Pflanzen, Pflanzenarten, Landschaftsschutz, Biotopentypen, Tierarten, Naturgebiete, Naturschutz, Landschaft, Schutzgebiete, Tiere

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de