Biotopschutz
Hier erhalten Sie Informationen zum Biotopschutz.
Beschreibung
Ein Biotop ist ein mehr oder weniger homogener, gegen seine Umgebung abgrenzbarer Landschaftsteil. Die Definition und Abgrenzung eines Biotops erfolgen in der Regel anhand seiner Pflanzen und/oder geomorphologischer Merkmale sowie der aktuellen Nutzung. Ein typisches Beispiel ist ein Teich. Mittels seiner Uferlinie und der in ihm wachsenden Wasserpflanzen ist dieser relativ klar gegenüber der Umgebung abzugrenzen. So wie manche Pflanzen- und Tierarten, verschwinden auch bestimmte Biotoptypen immer mehr aus unserer Landschaft.
Nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 15 des Thüringer Naturschutzgesetzes werden bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, gesetzlich geschützt. Anders als bei den bekannteren Naturschutzgebieten oder Nationalparken bedarf es zur Wirksamkeit des gesetzlichen Biotopschutzes keiner Ausweisung. Diese Biotope sind durch Gesetz allein deshalb geschützt, weil sie zu einem bestimmten Biotoptyp gehören. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung der so geschützten Biotope führen können, sind verboten.
Zuständigkeit
Ob ein Biotop dem Schutz des Gesetzes unterliegt, kann bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt erfragt werden.
Hinweise dazu kann man dem Kartendienst des Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) entnehmen.
Für die naturschutzgerechte Nutzung oder Pflege dieser Biotope gibt es umfangreiche Förderprogramme des Naturschutzes. Über diese kann man sich bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde informieren.
Ansprechpartner
Landratsamt Weimarer Land - Untere Naturschutzbehörde
Aktuelles
Der Schutz, die Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft im unbesiedelten und besiedelten Bereich und damit die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlage der Menschen sind die wesentlichen Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde.
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
Anzahl: 200
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz am 19.05.2020