Biotop Schutz

    Biotopschutz

    Hier erhalten Sie Informationen zum Biotopschutz.

    Beschreibung

    Ein Biotop ist ein mehr oder weniger homogener, gegen seine Umgebung abgrenzbarer Landschaftsteil. Die Definition und Abgrenzung eines Biotops erfolgen in der Regel anhand seiner Pflanzen und/oder geomorphologischer Merkmale sowie der aktuellen Nutzung. Ein typisches Beispiel ist ein Teich. Mittels seiner Uferlinie und der in ihm wachsenden Wasserpflanzen ist dieser relativ klar gegenüber der Umgebung abzugrenzen. So wie manche Pflanzen- und Tierarten, verschwinden auch bestimmte Biotoptypen immer mehr aus unserer Landschaft.

    Nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 15 des Thüringer Naturschutzgesetzes werden bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, gesetzlich geschützt. Anders als bei den bekannteren Naturschutzgebieten oder Nationalparken bedarf es zur Wirksamkeit des gesetzlichen Biotopschutzes keiner Ausweisung. Diese Biotope sind durch Gesetz allein deshalb geschützt, weil sie zu einem bestimmten Biotoptyp gehören. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung der so geschützten Biotope führen können, sind verboten.

    Zuständigkeit

    Ob ein Biotop dem Schutz des Gesetzes unterliegt, kann bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt erfragt werden.

    Hinweise dazu kann man dem Kartendienst des Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) entnehmen.

    Für die naturschutzgerechte Nutzung oder Pflege dieser Biotope gibt es umfangreiche Förderprogramme des Naturschutzes. Über diese kann man sich bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde informieren.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4240 Naturschutz

    Beschreibung

    Ziel des Naturschutzes in Deutschland ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen zu schützen (§ 1 Bundesnaturschutzgesetz). Der Erhalt unserer Lebensgrundlagen ist eine öffentliche Aufgabe und dient dem in Artikel 20a Grundgesetz verankerten Staatsziel.
    Eine Übernutzung und Zerstörung von Natur und Landschaft gilt es zu vermeiden und die Wiederherstellung, der Erhalt und die langfristige und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter werden angestrebt. Dabei sind die biologische Vielfalt, die Regenerationsfähigkeit, aber auch die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft zu sichern.
    Danach, ob an den Vorgängen und Wechselwirkungen Lebewesen beteiligt sind, unterscheidet man abiotische und biotische Bestandteile des Naturhaushaltes. Als abiotisch werden Böden, Gewässer, Klima, Luft, Biotope, sowie auch das Landschaftsbild angesehen. Biotische Bestandteile des Naturhaushaltes sind Fauna und Flora. Zwischen den Bestandteilen gibt es vielfältige Zusammenhänge und Wechselwirkungen, die zum Beispiel in der Landschaftsökologie näher betrachtet und untersucht werden. Einzelne Bestandteile des komplexen Systems sind zu schützen, damit sie dauerhaft ihre Funktion erfüllen können. Wichtige Funktionen des Naturhaushaltes: Er stellt uns sind Siedlungsraum und Wirtschaftsstandort (Nahrungsmittel, Rohstoffe, Verarbeitung, Verkehr), dient uns zur Erholung und Gesunderhaltung. Eingeschränkte oder verloren gegangene Funktionen können schwerwiegende Auswirkungen auf den Menschen und für zukünftige Generationen haben.
    Wichtige Gegenstände des Naturschutzes sind u. a. Naturlandschaften, Naturdenkmäler, Schutzgebiete und Landschaftsbestandteile, sowie seltene, in ihrem Bestand gefährdete Pflanzen, Tiere, und Lebensräume (Biotope), die abhängig vom Standort in bestimmten Ökosystemen vorkommen. Der Naturschutz beschäftigt sich daher auch mit Standortfaktoren wie Boden, Klima, Luft oder den Auswirkungen von Lärm sowie anderer schädlicher Einflüsse auf Natur und Landschaft wie zum Beispiel Licht, Bewegung, Zerschneidung oder Isolation von Lebensräumen. Natur und Landschaft sind im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen. In den letzten Jahrzehnten hat auch der Naturschutz innerhalb von Siedlungen und auf landwirtschaftlich genutzten Flächen an Bedeutung gewonnen.
    Zuständig für den Vollzug der gesetzlichen Vorgaben zum Naturschutz ist für fast alle Aufgabenbereiche die untere Naturschutzbehörde, die im Fachdienst Umwelt der Stadtverwaltung Gera angesiedelt ist.

    Adresse

    Hausanschrift

    Amthorstraße 11

    07545 Gera

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parken in der Zabelstraße möglich
      Anzahl: 0  Gebühren: ja

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0365 838-4205

    Telefon Festnetz: 0365 8384240

    E-Mail: umwelt@gera.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.05.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Gera - 4200 Umweltamt

    Beschreibung

    Zu den grundlegenden Aufgaben des Fachdienstes Umwelt gehören der Erhalt funktionsfähiger Naturkreisläufe sowie der Schutz der Umwelt. Dies ist Voraussetzung für die Verbesserung der Lebensqualität und die Schaffung einer lebens- und liebenswerten Stadt. Im Fachdienst Umwelt werden insbesondere Fragen von Bodenschutz, Abfallablagerungen, Wasserhaushalt, Emissionen und Immissionen, Chemikaliensicherheit, Natur-, Arten- und Baumschutz behandelt. Die Mitarbeiter/innen des Fachdienstes Umwelt stehen Ihnen gern für alle Fragen zum Umwelt- und Naturschutz im Stadtgebiet zur Verfügung.

    Sie beschäftigen sich insbesondere mit
    - Stellungnahmen, Beteiligung an Planungen und Maßnahmen
    - Bearbeitung von Beschwerden, Auskunft und Beratung
    - Anordnungen und Genehmigungen nach den jeweiligen umweltrechtlichen Bestimmungen
    - Kontrolle und Überwachung
    - Ordnungswidrigkeiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Amthorstraße 11

    07545 Gera

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parken in der Zabelstraße möglich
      Anzahl: 0  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hauptbahnhof
      Linie:
      • Straßenbahn: Linie 1

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0365 838-4201

    Fax: 0365 838-4205

    E-Mail: umwelt@gera.de

    Kontaktperson

    • Mitarbeiter/in

      Telefon Festnetz: 0365 838-4240

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz am 19.05.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Tiere, Naturgebiete, Pflanzen, Schutzgebiete, Biotopentypen, Landschaft, Tierarten, Landschaftsschutz, Pflanzenarten, Naturschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English