Niedrigschwellige Angebote

    Wohn- und Betreuungsangebote

    Beschreibung

    Altersgerechte Wohnungen
    sollen den Bedürfnissen älterer Menschen entsprechen und ihnen eine Lebensführung ohne Hindernisse ermöglichen. Dies wird erreicht durch barrierefreie Zugänge zur Wohnung und barrierefreie Gestaltung im Wohnbereich wie z. B. Aufzüge, Rampen, Treppenlifte, rollstuhlgerechte Sanitär- und Kücheneinrichtungen, Haltegriffe in Bad und WC und rutsch hemmende Fußbodenbeläge.
    Es gibt verschiedene Möglichkeiten, entsprechende Wohnraumanpassungsmaßnahmen zu finanzieren.
    Darüber hinaus gibt es Wohnanlagen für ältere Menschen, die häufig im Verbund mit Serviceangeboten, Betreuungsmöglichkeiten und Pflegeeinrichtungen stehen.

    Ambulante Pflegedienste/Häusliche Pflege:
    In der häuslichen Pflege haben Pflegebedürftige Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung. Ambulante Pflegedienste in gemeinnütziger oder privatgewerblicher Trägerschaft bieten ihre Dienste an.

    Niedrigschwellige Betreuungsleistungen
    (nach § 45b Abs.1 SGB XI) sind zusätzliche Betreuungsleistungen für Personen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Hierfür steht je Kalenderjahr ein Betrag in Höhe von bis zu 2.400 Euro zur Verfügung.

    Pflegeheime
    (gemeinnützige oder privat-gewerbliche) bieten eine Vollversorgung bis hin zur Schwerstpflege an

    Zuständigkeit

    Altersgerechte Wohnungen
    Beratung zum altersgerechten Wohnen erhalten Sie bei den Sozialämtern der Landkreise und kreisfreien Städte und den Wohlfahrtsverbänden.

    Ambulante Pflegedienste/Häusliche Pflege
    Nähere Auskünfte erteilen die Geschäftsstellen der Pflegekassen und die Sozialämter der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Niedrigschwellige Betreuungsleistungen
    Auskünfte hierzu erteilen die Pflegekassen oder die Alzheimer Gesellschaft Thüringen.

    Pflegeheime
    Nähere Auskünfte hierzu erteilen die Geschäftsstellen der Pflegekassen, die Heimaufsichtsbehörden und die Sozialämter der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Landkreis Eichsfeld - Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Aegidienstraße 24

    37308 Heilbad Heiligenstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1162

    37301 Heilbad Heiligenstadt

    Postanschrift

    Friedensplatz 8

    37308 Heilbad Heiligenstadt

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Mittwoch: Nur nach Vereinbarung Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03606 650-5001

    E-Mail: sozialamt@kreis-eic.de

    Stichwörter

    Blindenhilfe, Eingliederungshilfe, Schwerbehindertenrecht Sozialhilfe Grundsicherung Blindengeld Blindenhilfe, Wohngeld, Wohngeldamt, Wohngeldbehörde

    Version

    Technisch erstellt am 27.06.2007 (von: Andrea Erbarth)

    Technisch geändert am 09.09.2024 (von: Kaufhold, Pascal)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)