Bestattung

    Bestattung

    Beschreibung

    Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich und muss spätestens 10 Tage nach Feststellung des Todes durchgeführt werden. Leichen können erd- oder feuerbestattet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei einem Todesfall haben Sie als Ehegattin oder Ehegatte bzw. als Verwandte/r der/ des Verstorbenen die Pflicht, unverzüglich einen Arzt zu verständigen. Dieser nimmt die Leichenschau vor und stellt einen Totenschein aus, den Sie unverzüglich dem Standesamt zuleiten müssen.

    In Ausnahmefällen kann eine Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs erteilt werden. Voraussetzung ist, dass Sie einen wichtigen Grund dafür angeben können. Die Genehmigung müssen Sie bei dem zuständigen Ordnungsamt beantragen.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Lucka

    Adresse

    Hausanschrift

    Pegauer Straße 17

    04613 Lucka

    Kontakt

    Fax: 034492 31199

    Telefon Festnetz: 034492 31-0

    E-Mail: post@lucka.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Altenburg - Sachgebiet Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Spalatinpromenade 8

    04600 Altenburg

    Parkplätze

    • Parkplatz: Pohlhof
      Anzahl: 9  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Theater
      Linie:
      • Bus: S
    • Haltestelle: Lindenaustraße
      Linie:
      • Bus: I, W
    • Haltestelle: Bartholomäikirche
      Linie:
      • Bus: I, L, W, Z

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Markt 1

    04600 Altenburg

    Parkplätze

    • Parkplatz: Pohlhof
      Anzahl: 9  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Theater
      Linie:
      • Bus: S
    • Haltestelle: Lindenaustraße
      Linie:
      • Bus: I, W
    • Haltestelle: Bartholomäikirche
      Linie:
      • Bus: I, L, W, Z

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr Freitag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03447 594382

    Fax: 03447 594389

    E-Mail: standesamt@stadt-altenburg.de

    Bankverbindung

    Stadtverwaltung Altenburg

    Empfänger: Stadtverwaltung Altenburg

    IBAN: DE15 8305 0200 1111 0027 00

    BIC: HELADEF1ALT

    Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    (Das Bestattungsrecht enthält Vorschriften zur Leichenschau, zur Vorbereitung und Überführung von Leichen, sowie Erd- und Feuerbestattung. Außerdem werden Vorgaben für die Bestattungseinrichtungen gemacht.)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Erdbestattung, Sterben, Urne, Grabvergabe, Tod, Beerdigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de