Bestattung
Beschreibung
Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich und muss spätestens 10 Tage nach Feststellung des Todes durchgeführt werden. Leichen können erd- oder feuerbestattet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei einem Todesfall haben Sie als Ehegattin oder Ehegatte bzw. als Verwandte/r der/ des Verstorbenen die Pflicht, unverzüglich einen Arzt zu verständigen. Dieser nimmt die Leichenschau vor und stellt einen Totenschein aus, den Sie unverzüglich dem Standesamt zuleiten müssen.
In Ausnahmefällen kann eine Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs erteilt werden. Voraussetzung ist, dass Sie einen wichtigen Grund dafür angeben können. Die Genehmigung müssen Sie bei dem zuständigen Ordnungsamt beantragen.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Ländereck
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Ronneburger Straße 68 A
Anzahl: 1
Parkplatz: Ronneburger Straße 68 A
Anzahl: 15
Gebühren: nein
Abzweig Bfw
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer bitte in der Information im Erdgeschoss melden.
Stadtverwaltung Ronneburg - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: null
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Haltepunkt Ronneburg/Thür. - Bahnhofstrasse
Regionalbahn: Gera - Altenburg
Regionalbahn: Gera - Gößnitz
Haltepunkt Ronneburg/Thür. - Markt
Bus: Gera - Altenburg
Bus: Gera - Friedmannsdorf
Bus: Gera - Haselbach
Bus: Gera - Zwickau
Haltestelle Ronneburg/Thür. - Zeitzerstrasse
Bus: Gera - Beiersdorf
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Bankverbindung
Stadtverwaltung Ronneburg
Empfänger: Stadtverwaltung Ronneburg
IBAN: DE54 8305 0000 0000 2204 69
BIC: HELADEF1GER
Bankinstitut: Sparkasse Gera-Greiz
Rechtsgrundlage(n)
(Das Bestattungsrecht enthält Vorschriften zur Leichenschau, zur Vorbereitung und Überführung von Leichen, sowie Erd- und Feuerbestattung. Außerdem werden Vorgaben für die Bestattungseinrichtungen gemacht.)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen