Bestattung

    Bestattung

    Beschreibung

    Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich und muss spätestens 10 Tage nach Feststellung des Todes durchgeführt werden. Leichen können erd- oder feuerbestattet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei einem Todesfall haben Sie als Ehegattin oder Ehegatte bzw. als Verwandte/r der/ des Verstorbenen die Pflicht, unverzüglich einen Arzt zu verständigen. Dieser nimmt die Leichenschau vor und stellt einen Totenschein aus, den Sie unverzüglich dem Standesamt zuleiten müssen.

    In Ausnahmefällen kann eine Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs erteilt werden. Voraussetzung ist, dass Sie einen wichtigen Grund dafür angeben können. Die Genehmigung müssen Sie bei dem zuständigen Ordnungsamt beantragen.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Ländereck

    Adresse

    Hausanschrift

    Ronneburger Str. 68a

    07580 Seelingstädt

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Ronneburger Straße 68 A
      Anzahl: 1  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz: Ronneburger Straße 68 A
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Abzweig Bfw

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036608 963-10

    Fax: 036608 963-25

    E-Mail: info@laendereck.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer bitte in der Information im Erdgeschoss melden.

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadtverwaltung Ronneburg - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1-2

    07580 Ronneburg

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltepunkt Ronneburg/Thür. - Markt
      Linien:
      • Bus: Gera - Haselbach
      • Bus: Gera - Zwickau
      • Bus: Gera - Altenburg
      • Bus: Gera - Friedmannsdorf
    • Haltestelle: Haltepunkt Ronneburg/Thür. - Bahnhofstrasse
      Linien:
      • Regionalbahn: Gera - Altenburg
      • Regionalbahn: Gera - Gößnitz
    • Haltestelle: Haltestelle Ronneburg/Thür. - Zeitzerstrasse
      Linie:
      • Bus: Gera - Beiersdorf

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 036602 536-100

    Telefon Festnetz: 036602 536-21

    E-Mail: standesamt@ronneburg.de

    Kontaktperson

    • Herr Regel

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtverwaltung Ronneburg

    Empfänger: Stadtverwaltung Ronneburg

    IBAN: DE54 8305 0000 0000 2204 69

    BIC: HELADEF1GER

    Bankinstitut: Sparkasse Gera-Greiz

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    (Das Bestattungsrecht enthält Vorschriften zur Leichenschau, zur Vorbereitung und Überführung von Leichen, sowie Erd- und Feuerbestattung. Außerdem werden Vorgaben für die Bestattungseinrichtungen gemacht.)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Erdbestattung, Sterben, Urne, Grabvergabe, Tod, Beerdigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de